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User seit 03.01.2008
| Geschrieben am 26.01.2010 um 21:24 Uhr  
| Hallo Thomas,
anbei ein Auszug aus Wikipedia:
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Das ECE-Prüfzeichen, auch als E-Kennzeichen, E-Kennzeichnung oder E-Kennung bezeichnet, ist eine Kennzeichnung von genehmigungspflichtigen Bauteilen an Kraftfahrzeugen.
Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE) in Genf. Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solang der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt.
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Gruß Michael
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Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagrecht zum Ohr hin abfliessen.
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User seit 08.12.2007
| Geschrieben am 30.01.2010 um 14:16 Uhr  
| Hallo zusammen,
wenn ich das so richtig verstanden habe, kann der Converter also so betrieben werden.
Allerdings kann ich mir vorstellen, dass Daimler -was Garantieleistungen anbetrifft- eine andere Haltung einnimmt. Der Daimler hat mich z. B. darauf hingewiesen, dass Tuningteile, auch zugelassene Spurplatten, die Garantie zum Erlöschen bringen können. Fahre daher l e i d e r ohne Platten!
Schöne Grüsse von der verschneiten Nordsee
hotte 100
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 474
User seit 03.01.2008
| Geschrieben am 30.01.2010 um 22:39 Uhr  
| Hallo Hotte100,
ja so ist das mit der Garantie (nicht nur beim Daimler) aber dann darfst Du auch kein Verdeckmodul usw. einbauen!
Das mit der E-Nummer habe ich aus Wikipedia normalerweise ist das zuverlässig.
Gruß Michael
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