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... ist OFFLINE
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| Geschrieben am 24.10.2009 um 11:20 Uhr  
| Hallo zusammen,
ich wurde gefragt da ich ja seit einiger Zeit mit dem Gedanken spiele auf einen 350er umzusteigen, ob man bei dem Kauf eines Fahrzeuges mit der Garantie "Junge Sterne" noch die freie Wahl einer Werkstatt (z.B. freie Werkstatt für Inspektion usw.) hat. Oder ob die Garantie daran gebunden ist, dass ich mein Fahrzeug für jede Inspektion etc. zu einem MB-Partner bringen muss...
Auf der MB-Homepage hab ich dazu nix gefunden. Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen.
Besten Dank und Gruß
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... ist OFFLINE
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| Geschrieben am 24.10.2009 um 13:32 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von sandiego am 24.10.2009 um 13:51 Uhr ]
Klar war die ernst gemeint...Tut mir Leid wenn das für Dich so klar war...
Aber besten Dank für den Link! Laut Paragraph 4:
Vorraussetzung für Garantieansprüche:
..an dem Kraftfahrzeug während der Laufzeit dieser Garantie die
vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-,
Inspektions- und Pflegearbeiten beim Garantiegeber oder in einer
vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchführen lässt
..kann ich meine Inspektionen usw. NICHT in einer freien Werkstatt machen lassen ohne meine Garantie zu verlieren wenn ich das richtig verstanden habe
Danke nochmals. | Antworten
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| Geschrieben am 24.10.2009 um 13:55 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von QT am 24.10.2009 um 13:57 Uhr ]
Hi nochmal!
Um es abzukürzen einfach nur der Hinweis auf "§ 4 Voraussetzung für Garantieansprüche".
EDIT: Ich sehe, Du hast den Paragraphen nun auch gefunden
Grüsse,
Achim
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| Geschrieben am 24.10.2009 um 22:59 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von jw61 am 24.10.2009 um 23:54 Uhr ]
Das angeführte BGH-Urteil ist m.E. nicht auf den angefragten Sachverhalt übertragbar.
In dem BGH-Urteil wird zurecht lediglich die Bindung an eine einzige und konkret benannte Werkstatt (Monopol ähnlich) gerügt.
In den o.g. Garantiebedingungen ist sinngemäß lediglich eine Bindung an das Vertragswerkstättennetz, die nach Herstellervorgaben arbeiten, gefordert.
In einem ähnlichen BGH-Urteil bezügl. der 30-jährigen Rostgarantie (ebenfalls MB) wurden vergleichbare herstellerseitige Garantiebedingungen ausdrücklich gebilligt.
edit: ups...steht alles genauso im letzten Absatz der von Greyshark verlinkten Seite
--
Grüße an die SLK-Fans
Jürgen
R170 SLK 200K Final Edition Automatik EZ 11/03 - (fast) Originalzustand | Antworten
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