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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrünschnabel
Beiträge: 9
User seit 09.12.2006
| Geschrieben am 04.10.2009 um 12:33 Uhr  
| Hallo!
Ich wollte mal wissen wie ihr das so macht mit Saisonfahrzeugen.
Mein Nasenbär meldet sich Ende Oktober ab um dann zu überwintern : Leider muß ich im Dezember zur HU. Wartet man jetzt bis nächstes Jahr (in meinem Fall "April") und geht dann zur HU oder gehe ich Ende Oktober zur HU?
Und gleich die nächste Frage: Ist es strafbar dann erst nächstes Jahr im April zur HU zu fahren?
Gruß in die Runde! | Antworten
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 10870
User seit 04.11.2004
| Geschrieben am 04.10.2009 um 13:03 Uhr  
| Moin!
Wenn Du "überwinterst" (Saisonkennzeichen?), dann kannst Du auch im April zur HU fahren - allerdings zählt die Plakette logischerweise rückwirkend zum Dezember.
Ich würde den SLK vor dem Winterschlaf im Oktober vorzeitig zur HU schicken, das tut sich am Ende nicht viel und Du kannst im April immer sorgenfrei mit relativ frischen TÜV die Saison geginnen.
--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg > Olaf
5. Jahre mit geupten 230FL, aktuell mit 32er Asphaltbrenner unterwegs...
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3499
User seit 08.07.2005
| Geschrieben am 04.10.2009 um 17:21 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von c-man am 05.10.2009 um 05:25 Uhr ]
Wie Olaf schon schreibt, gilt für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen die folgende Regelung:
"Wenn der HU-Termin außerhalb des Betriebszeitraums liegt, müssen Sie im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums zum Sicherheits-Check." [1]
Auch wenn man dadurch keinen Monat gewinnt, würde ich dann auch erst dort vorfahren.
Mich wundert allerdings, dass das StVa bei der Ummeldung auf Saisonkennzeichen nicht automatisch den ersten Monat des Saisonbeginns als Vorführmonat eingetragen und die Plakette so geklebt hat. War bei mir jedenfalls so.
Gruß
Ulrich
[1] http://tinyurl.com/ychygdk (TUEV-Nord.de)
--
http://mein-slk.de.tl | Antworten
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Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 135
User seit 08.02.2006
| Geschrieben am 04.10.2009 um 17:50 Uhr  
| Hallo zusammen,
meiner hat Saisonkennzeichen 04/10 mit EZ 03/2006 und Fälligkeit zur Hauptuntersuchung in 03/2009. Habe ich dann im April nachgeholt. Eintrag in den Fahrzeugpapieren war 04/2011, d. h. die Hauptfälligkeit wurde von März auf den April gesetzt. Gehe davon aus, dass es was mit dem Saisonkennzeichen zu tun hat.
Gruß
Walter | Antworten
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Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 187
User seit 09.07.2008
| Geschrieben am 05.10.2009 um 01:07 Uhr  
|
Olaf M schrieb:
Moin!
Wenn Du "überwinterst" (Saisonkennzeichen?), dann kannst Du auch im April zur HU fahren - allerdings zählt die Plakette logischerweise rückwirkend zum Dezember.
das stimmt meines wissens nicht. das strassenverkehrsamt möchte keine hauptuntersuchung ausserhalb der gewählten saison auferlegen!
wenn du im april deine hu durchführen lässt, wird die nächste hu vorverlegt
für april geklebt, also zum ersten monat der inbetriebnahme des fahrzeugs.
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Schreiberlevel: Forengrünschnabel
Beiträge: 9
User seit 09.12.2006
| Geschrieben am 05.10.2009 um 13:18 Uhr  
|
"Wenn der HU-Termin außerhalb des Betriebszeitraums liegt, müssen Sie im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums zum Sicherheits-Check." [1]
Danke für den link.
Was passiert denn nun, wenn ich (im April) ohne gültige HU über die Straße zum TÜV fahre? Der TÜV schreibt ja, er würde keine Säumnissgebühr erheben - wie sieht die Polizei sowas denn? (entspannt hoffe ich???)
Hat da schon jemand mal Erfahrung mit gesammelt?
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Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8594
User seit 17.04.2005
| Geschrieben am 05.10.2009 um 16:28 Uhr  
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pantozol schrieb:
Was passiert denn nun, wenn ich (im April) ohne gültige HU über die Straße zum TÜV fahre?
Hi!
Was soll denn da passieren? Du erhälst jedenfalls keinen Gewinn
Mal ehrlich, am Kennzeichen kann man doch den Sachverhalt gut ablesen und die Gesetzeslage sollte den Kontrolleuren auch bekannt sein. Solltest Dich halt nicht erst am 30. April auf den Weg zur HU machen
Grüsse,
Achim
--
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User seit 16.02.2001
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(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 08.10.2009 um 15:51 Uhr  
| Hi,
hab hier noch was zu diesem Thema gefunden:
Geregelt ist das Ganze in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO), konkret in § 73, Anlage VIII, Ziffer 2.6:
"Wäre eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, außerhalb des Betriebszeitraums durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen zu lassen. [...] " abzulesen auf Seite 115 im Volltext der StVZO: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stvzo/gesamt.pdf
Gruss
Manfred
--
"Wenn ich groß bin, will ich auch mal Spießer werden!" | Antworten
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