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Tipps und Technik Allgemein / Baureihenübergreifend » » Thema: Probleme mit der Versicherung (Expertenmeinung gesucht) |
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Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 108
User seit 30.01.2008
| Geschrieben am 29.08.2008 um 10:11 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von waxweazle am 29.08.2008 um 10:13 Uhr ]
Hi.
Ich habe im Moment ziemlichen Ärger mit meiner Autoversicherung und wollte die Experten unter euch um Rat für das weitere Vorgehen fragen.
Kurz die aktuelle Situation:
Da ich seid meinem Führerscheinerwerb und meinem jetzigen SLK kein Auto auf mich versichert hatte und somit bei fast allen Versicherern bei SF ½ beginnen würde, haben meine Eltern und ich uns überlegt, wie wir eine kostengünstige Variante realisieren könnten.
Unsere Wahl viel relativ schnell auf die Versicherung „Direct Line“, da diese den Zweitwagen zu den Prozenten des Erstwagens versichern würde. Da meine Mum mit 35% Schadensfreiheit fährt, würde somit der SLK unter Ihren Namen recht kostengünstig versichert sein. Wir rechneten ein Paar mal mit dem Online-Rechner verschiedene Varianten durch und entschieden uns dann für eine. Leider war ich beim ausfüllen der richtigen Anfrage nicht dabei (aber dazu später mehr).
Mein Dad hat alle Daten eingegeben und an die Versicherung geschickt. Diese hat uns wenig später einen Vertrag sowie eine Deckungskarte zugesendet. Die Konstellation bei Abschluss war meine Mum ist Versicherungsnehmer, ich der Fahrzeughalter und auch der Hauptfahrer.
Ein halbes Jahr lang lief alles gut, dann bekamen meine Eltern Post von der Versicherung. Diese hatte behauptet, mein Dad hätte beim eintragen der Daten den Vertrag für ein Erstfahrzeug gewählt und nicht für einen Zweitwagen. Die Direkt Line hatte zwischenzeitlich bei der anderen Versicherung nach den Schadensfreiheitsraten meiner Mum nachgefragt und festgestellt, dass dort immer noch ein Fahrzeug auf sie angemeldet ist. Um unseren Vertrag so wir er derzeit vereinbart ist weiterzuführen, wäre es zwingend erforderlich das meine Mutter nicht nur Versicherungsnehmer sondern auch Halterin des Fahrzeuges ist, andernfalls wäre eine Hochstufung des Vertrages auf SF ½ unvermeidbar. Die Versicherung gab uns 2 Wochen Zeit um die Ummeldung vorzunehmen, dann würde alles beim alten bleiben. Würden wir es nicht in den 2 Wochen schaffen/machen, würde der Vertrag rückwirkend hochgestuft und ich müsste eine Nachzahlung leisten. Ab dem Zeitpunkt einer zukünftigen Ummeldung wäre aber das ursprüngliche Vertragsverhältnis wieder hergestellt und die Beiträge würden wieder sinken.
Da ich in Mainz wohne und meine Eltern in Berlin war es eine Herausforderung die Ummeldung in dieser kurzen Zeitspanne zu organisieren. Ich habe es dann rechtzeitig geschafft das Auto am letzten Tag der Frist umzumelden und die Zulassungsstelle meinte, die Versicherung würde dies sofort über das EDV System mitbekommen. Also war für mich unser Part der Abmachung erfüllt und fuhr wieder nach Mainz.
Meine Eltern kamen dann aus dem Urlaub zurück und meinte die Versicherung hätte einen Brief geschickt, ich sollte 1800 € nachzahlen, da wir das Auto ja nicht umgemeldet hätten. Also habe ich bei der Servicenummer angerufen und erfahren das noch keine Information über eine Ummeldung vorlagen. Ich habe der Mitarbeiterin dann versichert das dass Fahrzeug fristgerecht umgemeldet worden ist und die Zulassungsstelle dann nicht zutreffende Aussagen bezüglich der Informationsweiterleitung getätigt hätte. Nach längerer Diskussion hat die Direkt Line die Nachzahlungsforderung fallen gelassen und den Fristtermin nach hinten verschoben, um auf die Unterlagen der Zulassung zu warten.
Drei Tage später bekam meine Mutter dann den neuen Vertrag und siehe da, die Schadensfreiheitsklassen des ersten Vertrages wurden nicht mehr angenommen, sodass ich nun in der neuen Konstellation 77% mehr bezahlen muss als vorher.
Natürlich haben wir uns wieder telefonisch bei der Versicherung beschwert und Ihnen vorgehalten ihre Aussagen vor der Ummeldung nicht einzuhalten. Der Mitarbeiter meinte aber nun, dass die Erhöhung damit zusammenhängt, dass der Wagen nun als Zweitwagen angemeldet ist und ich der Hauptfahrer bin. Nun spielt auf einmal meine Führerscheinbesitzdauer (10 Jahre) eine Rolle bei der Einstufung in die SF-Klassen, beim Erstwagen wäre das nicht der Fall gewesen. Von den Aussagen, dass man den Zweitwagen zum selben SF-Tarif wie den ersten fährt wollten sie nichts mehr wissen. Genauso wenig von ihren ursprünglichen Aussagen, dass sich nach der Ummeldung am Vertrag nichts ändern würde und die SF-Klassen sowie der Betrag weiterhin bestand hätten.
Wir fühlen uns natürlich reichlich verschaukelt von der Versicherung und überlegen nun unser weiteres Vorgehen.
Ist es in so einem Fall möglich außerordentlich zu kündigen?
Ist die Argumentationsgrundlage der Versicherung rechtens?
Macht es Sinn die Rechtschutzversicherung einzuschalten?
Hoffe auf qualifizierte Antworten von euch.
Danke schon einmal im Voraus.
Grüße Sven | Antworten
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| Geschrieben am 29.08.2008 um 11:28 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK171 am 29.08.2008 um 11:29 Uhr ]
waxweazle schrieb:
Ist es in so einem Fall möglich außerordentlich zu kündigen?
Ist die Argumentationsgrundlage der Versicherung rechtens?
Macht es Sinn die Rechtschutzversicherung einzuschalten?
Hoffe auf qualifizierte Antworten von euch.
Hallo Sven,
mal abgesehen von der endlosen Vorgeschichte reduziert sich doch deine Frage nun darauf, ob bei der Einstufung im Zweitwagentarif die Führerscheindauer der zulässigen Fahrer eine Rolle spielt, wenn ich dich richtig verstanden habe.
Schau einfach mal in die AGB der DL in Paragraph 1.2.3.4. Da steht es eindeutig so, wie die Versicherung es euch mitgeteilt hat. Es gilt die kürzeste Führerscheindauer aller eingetragen Fahrer. Ist also alles rechtens und hätte man sich auch bei Antragstellung durchlesen können...
Zitat:
Der Versicherungsvertrag kann höchstens entsprechend derjenigen Schadenfreiheitsklasse, die sich nach I.3.2 unter Zugrundelegung des auf das Ausstellungsdatum der aktuell gültigen Fahrerlaubnis folgenden Kalenderjahres ergibt, eingestuft werden, die Sie oder einer der vereinbarten Fahrzeugnutzer hätte selbst erfahren können. Für die Einstufung wird die Person berücksichtigt, die ihre Fahrerlaubnis den kürzesten Zeitraum innehat.
Zitat-Ende.
Sorry, aber so ist es nun mal.
Gruß
Guido
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| Geschrieben am 29.08.2008 um 12:33 Uhr  
| Noch ein anderer Tipp: wir hatten auch ein Fahrzeug 3 Jahre bei der DL. Nun war es aber inzwischen günstiger, diesen zur HUK umzumelden. Auch dort wird ein Zweitwagen etwas besser eingestuft als ein Neuvertrag. Die SF ist zwar viel schlechter, aber dadurch dass die DL einen sehr hohen Tarif hat, ist die HUK nun unter dem Strich günstiger.
Es kommt also nicht immer nur auf die Schadenfreiheitsklasse an! Einfach mal nachrechnen. Bei der HUK gibt es dann auch noch 5% auf die Verträge, wenn man dort zwei weitere Versicherungen hat.
Gruß
Guido
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| Geschrieben am 31.08.2008 um 11:45 Uhr  
| Hallo,
was bringt einem eine vermeintlich günstige SF Einstufung wenn die 100 % Prämie entsprechend hoch kalkuliert ist? Das ist eine Milchmädchenrechnung welche im übrigen dann scheitert wenn man den Versicherer wieder wechselt. In diesem Fall werden nur die tatsächlich erfahrenen schadenfreie Jahre weiter gegeben.
Man kann meines Erachtens auch gar nicht behaupten das eine Gesellschaft immer besonders günstig ist. Wobei günstig nicht gleich gut ist, wobe ich nicht behaupten will, das teuer gleich gut ist.
Neben der Prämie zählt meines Erachtens viel mehr die Inhalte, d.h. die Bedingungen mit ihren teilweise deutlich unterschiedlichen Einschlüssen. Hier lohnt vergleichen tatsächlich, sonst hat man unter Umständen am falschen Ende gespart. | Antworten
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| Geschrieben am 31.08.2008 um 22:31 Uhr  
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Micha68 schrieb:
was bringt einem eine vermeintlich günstige SF Einstufung wenn die 100 % Prämie entsprechend hoch kalkuliert ist? Das ist eine Milchmädchenrechnung welche im übrigen dann scheitert wenn man den Versicherer wieder wechselt. In diesem Fall werden nur die tatsächlich erfahrenen schadenfreie Jahre weiter gegeben.
Hallo Micha,
ich traue ihm auf jeden Fall zu, dass er das selbst ausrechnen kann. Und je nach Einstufung macht es absolut Sinn, den Wagen z.B. für 3 Jahre bei DL als Zweitwagen anzumelden, sich dann die schadenfreien Jahre bestätigen zu lassen und danach zu wechseln. Wir haben es genauso gemacht (3 Jahre DL), und die Rechnung ist aufgegangen.
Gruß
Guido
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