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Klatsch und Tratsch » » Thema: Fahren ohne Führerschein in Ausnahmen erlaubt??? |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 647
User seit 11.05.2005
| Geschrieben am 03.07.2008 um 00:52 Uhr  
| Hallo zusammen,
wollte mal nachfragen wie die genaue Rechtslage beim fahren ohne Führerschein ist!"Will hiermit auf keinen Fall kriminelle Machenschaften hervorrufen!!!!!!!!!"
Fakt ist nur das meine Frau keinen Führerschein hat. Also: Wenn meine Frau ohne Führerschein fährt, kann ihr auch keiner abgenommen werden.Wer keinen Führerschein hat und auch nicht vor hat jemals noch einen zu erwerben,muss auch nicht zur MPU! Trifft doch alles zu 100% zu!Problem ist nur,wann darf Mann/Frau ein KFZ "ohne" Führerschein bewegen???Würde mich echt mal interessieren!Evt. bei Notfall usw...
Grüße: Wolfgang | Antworten
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Schreiberlevel: Forenoberprimaner
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 647
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| Geschrieben am 03.07.2008 um 01:56 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SchwabenSLK am 03.07.2008 um 02:11 Uhr ]
Hallo Marcel,
unter Notfall verstehe ich Übelkeit, Schwindel,Kreislaufkollaps,Hitzschlag, Herzprobleme,schwere Verletzungen,Schwangerschaft usw................!
Viele Grüße: Wolfgang
PS:Bedenke bitte,es gibt auch Krankheiten und ältere Menschen auf dieser Welt.
--
230k/Modell 1999/Linaritblau und einwenig mehr Dampf als die Serie!!! | Antworten
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 03.07.2008 um 02:23 Uhr  
| Moin moin Wolfgang,
die Rechtslage und deren mögliche Auslegung ist mir unbekannt, sollte mir jedoch eine Person durch eine unbefugte Tat oder Fahrt das Leben retten, würde sich mir diese Frage auch im Vorfeld nicht stellen.
Ev. folgende Unannehmlichkeiten zu übernehmen wäre für mich selbstverständlich.
Beste Grüße
Frank | Antworten
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| Geschrieben am 03.07.2008 um 06:48 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 03.07.2008 um 06:49 Uhr ]
Hallo Wolfgang,
für mich hört sich das so an, als wenn Du selbst wegen einer groben Unsportlichkeit zur MPU musst und Deine Frau die Sache nun unter Vorspiegelung eines Notfalls übernehmen soll?
Ich denke, da gibt es keinerlei Ausnahme und Deine Frau wäre noch viel schlimmer dran.
--
Grüße
ABC
__________________________________________________
Mein 6. SLK: R171 350 7G iridiumsilber (EZ 07/2004)
(seit '97 immer SLK, unterbrochen nur durch 1 Jahr Audi TT) | Antworten
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Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 647
User seit 11.05.2005
| Geschrieben am 03.07.2008 um 10:16 Uhr  
|
ABC schrieb:
Hallo Wolfgang,
für mich hört sich das so an, als wenn Du selbst wegen einer groben Unsportlichkeit zur MPU musst und Deine Frau die Sache nun unter Vorspiegelung eines Notfalls übernehmen soll?
Ich denke, da gibt es keinerlei Ausnahme und Deine Frau wäre noch viel schlimmer dran.
--
Grüße
ABC
__________________________________________________
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(seit '97 immer SLK, unterbrochen nur durch 1 Jahr Audi TT)
Hallo ABC,
leider liegst Du da ganz falsch! Ich hatte sogar noch "nie" je einen Punkt in Flensburg.Evt. auch Glück,aber man will es ja nicht verschreien!
Wenn ich zur MPU müsste,würde ich es Euch wissen lassen!
Viele grüße: Wolfgang
--
230k/Modell 1999/Linaritblau und einwenig mehr Dampf als die Serie!!! | Antworten
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Beitrag von:
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| Geschrieben am 03.07.2008 um 10:33 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von kern1710 am 03.07.2008 um 10:35 Uhr ]
Moinsens,
also ich denke hierbei wohl eher nicht....Übelkeit, Schwindel,....
Ich glaube aus eigener Erfahrung das dies nicht erlaubt ist.
Kurze Story, Sommer 1997: Kollege auf einer Party verletzt, div. "Kleinigkeiten" gebrochen und das Gesicht, sagen wir mal ein wenig rot gefärbt So er konnte selber nicht mehr fahren, aber irgendjemand (Aufgrund von Allohoool und beschriebenen Verletzungen) also Jan ans Steuer, wie ein Auto funktioniert weiss man ja und außerdem ist es ein Notfall, ab Richung Krankenhaus.
10km später auf der Landstraße auf einmal raus auf Parkplatz, Fahrzeugschein und Führerschein bitte, nun ich habe ihm beides gegeben, er war damit aber nicht so ganz einverstanden
Wie auch immer, die Grünen haben dann selber einen Krankenwagen gerufen und meinen Kollegen ins Krankenhaus verfrachtet da sie der Meinung waren das dies nötig sei, für mich also nach wie vor ein klarer Notfall, durch das Krankenwagenrufen der Grünen wurde mir das( meiner Auffassung nach) auch noch einmal bestätigt.
Nützt alles nix. In Amerika wäre ich wahrscheinlich ein Held gewesen, hier in D-Land durfte ich zu meinem alten, guten Bekannten Hr. Jung ins Freibad, der "freute" sich, denn er hatte mich lange nicht gesehen und freute sich sichtlich das er mit mir mal wieder 40 Stunden verbringen darf und ich seine Arbeiten im lokalen Freibad übernehme, nebenbei gab es noch 1500 DM Strafe
klingt komisch ist aber so....
--
Gruß
Jan
Fehlende PS werden durch WAHNSINN ersetzt - http://www.myvideo.de/watch/3477092 - man lässt den Drang zum Gutsein besser ganz tief in sich ruhn ... "saddnizza" heisst NICHT "Guten Tag"!!!! | Antworten
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| Geschrieben am 03.07.2008 um 10:38 Uhr  
| Moin
Also wenn es sich um einen echten Notfall handelt, könnte (!) es sein, dass Deine Frau nach §34 StGB entschuldigt bzw. gerechtfertigt ist. Dazu müssten aber schon ne Menge unvorhergesehener Umstände zutreffen und das wird dann ja eh ein Fall für die Gerichte, denn unsere StVO sieht nunmal zum Führen eines PKW den entsprechenden Führerschein vor. Wenn der nicht da ist, kann er auch nicht weg, aber teuer wirds trotzdem. Unter Umständen wird auch jemand bestraft der mit im Auto sitzt und einen Führerschein hat aber z.B. alkoholisiert ist und daher nicht selber fahren will...
--
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