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| Geschrieben am 08.03.2008 um 11:42 Uhr  
| Wir haben mit der Firma vor einem Jahr ein neues Bürogebäude bezogen.
Mittlerweile gibt es Porbleme mit der Luftfeuchtigkeit. Die Luft weist max. 8% bis knapp an die 30% Luftfeuchtigkeit auf. In aller Regel so +/- 25%.
Da der Vermieter jetzt auf stur geschaltet hat, suche ich eine entsprechende Regelung, damit wir Ihn packen können. Habe leider noch nichts gefunden, in welchen expliziet etwas ausgeführt wird in Form einer Verodnung oder gar Gesetzes.
Wäre für Hilfe und Hinweise sehr dankbar.
Da ich nur noch 1/3 Nasenschleimhäute habe, zudem Kontaktlinsen trage, leide ich hier tlw. sehr extrem.
Gruß
Frank Peter
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| Geschrieben am 08.03.2008 um 15:12 Uhr  
| Das einzige, was mir zu dem Thema einfällt: die Bildschirmarbeitsplatzverordnung schreibt für Arbeitnehmer ein angenehmes Raumklima vor, ich hab aber keine Ahnung, wie das mit dem Vermieter dann läuft... auch mein Vorschlag: Zimmerpflanzen?
--
Durch Frauen werden die Höhepunkte des Lebens bereichert und die Tiefpunkte vermehrt.
-Friedrich Nietzsche- | Antworten
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| Geschrieben am 08.03.2008 um 17:58 Uhr  
| Der Fall hat zwei Zielrichtungen, je nachdem, an wen sich der Anspruch richten soll.
Du schreibst von der Sturheit des Vermieters. Ob der Vermieter eine bestimmte Luftfeuchtigkeit schuldet, richtet sich nach dem Mietvertrag respektive danach, ob das Mietobjekt dem vertraglich vorgesehenen Zweck - Büro - unter normalen Umständen genügt. Ich regle in derartigen gewerblichen Mietverträgen immer die Frischluftwechselrate pro Stunde und lasse das bei Objektbezug messen. Wenn genügend Frischluft zeitig genug zugeführt wird, stimmt meist auch die rel. Luftfeuchte.
Andernfalls dürfte es schwer werden, einen Mangel der Mietsache nachzuweisen Dies deshalb, weil die Erwärmung/ Trocknung der Luft stark vom Nutzerverhalten und den laufenden Gerätschaften abhängt. Das ist eher ein Fall für die Gutachter .....
Anders ist die Frage zu beantworten, ob der Arbeitgeber als Folge seiner arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht (Nebenpflicht) ggü. dem Arbeitnehmer gehalten ist, bestimmte Arbeitsbedingungen zu schaffen und zu garantieren.
Da kommen die BG und in vielen Bundesländern vor allem die Ämter für Gesundheit und Arbeitssicherheit ins Spiel (bitte ausgooglen).
Es kann nur im wohlverstandenen Mitinteresse des Arbeitgebers sein, sich entsprechend selbst zu informieren und Luftbefeuchtung zu schaffen, denn (häufig) kranke und unmotivierte Arbeitnehmer sind menschlich (zuallererst!) wie betriebswirtschaftlich der worst case.
Viel Erfolg und gute Besserung!
Grüße vom Willy
--
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