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| Geschrieben am 05.10.2007 um 12:16 Uhr  
| Hallo alle zusammen,
kann sich oder noch besser mir erklären, warum auf der A67 zwischen Weiterstadt und Frankfurter Kreuz (in beiden Fahrtrichtungen) das Tempolimit 100 eingeführt wurde?
Angeblich wegen Straßenschäden! Ich weiß ja nicht, ob ich blind bin, aber ich kann diese beim besten Willen nicht entdecken! Auch hier mal wieder ein absolut nicht nachvollziehbares Tempolimit!!!
Wahrscheinlich wurde das von einem Schreibtischtäter verbrochen, oder hat wieder wer vergessen die Schilder wegzuräumen? An ein vernünftiges Vorankommen ist nicht zu denken, wenn man sich halbwegs an das Limit hält.
Kann man da irgendwo sein Veto einlegen?
--
Grüße aus Deutschlands Toskana
Tom
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| Geschrieben am 05.10.2007 um 12:21 Uhr  
| Hi Tom,
das gleiche war auf der 661. Die Brücke, die über den Kaiserlei (Offenbach/Frankfurt) verläuft. Nach einer Fernsehreportage, die diese Brücke zu den schlechtesten Deutschlands gekürt hat, wurde ein Tempolimit von 60 eingeführt. Ein halbes Jahr später fingen erst die Bauarbeiten an und dauern immer noch an. Komischerweise darf man durch die Baustelle jetzt mit 80 durchfahren . Aber wie gesagt, das alles passierte erst nach dem Fernsehbericht.
--
Gruß Hrvoje aus der Mainmetropole Frankfurt | Antworten
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... ist OFFLINE
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| Geschrieben am 05.10.2007 um 20:23 Uhr  
| Hi,
ich hatte mich das auch die ganze Zeit gefragt (A5) bis dann hierzu ein Artikel in der FAZ stand. Hier stellte ein Verkehrsdezernent (?) fest, dass sich aus dem Belag einzelne Partikel lösten, so dass die Gefahr besteht, dass diese hochgewirbelt werden. Da die Beschleunigung dieser Teilchen bei hohen Geschwindigkeiten zunähme, wäre zur Sicherheit dieses Tempolimit eingeführt worden. Ich hatte mir danach gedacht: aha, so macht man das also hier in Deutschland anstatt zu reparieren. Was meinen wohl die Motorradfahrer dazu, wenn sie mit dem Strassenbelag gesandstrahlt werden ? Auch interessant aus Haftungsgesichtspunkten, da ja hierdurch in vollem Bewusstsein des Strassennetzbetreibers das Risiko von Schäden oder gar Unfällen in Kauf genommen wird. Ob hier ein Geschwindigkeitslimit ausreichend und angemessen zur Gefahrenabwehr ist ? Ärgerlich das !
CU
Chris | Antworten
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