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Klatsch und Tratsch » » Thema: Wie ist die neue Gewährleistung bei gebrauchten Autos zu verstehen? |
Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 07.09.2007 um 16:08 Uhr  
| Hallo,
vor ein paar Wochen kam es im Radio, daß nun auch Verbraucher (also private) Gewährleistung für ein gebrauchtes Fahrzeug geben müssen. Also wenn etwas kaputt geht innerhalb von 6 Monaten nach Kauf, muß der Verkäufer beweisen, daß dies nicht beim Kauf defekt war bzw. der Käufer selbst kaputt gemacht hat.
Ich fand dies ziemlich extrem und habe meinen TÜV`ler gefragt. Der hat mir gesagt, daß man halt immer so ein "Dekra-Siegel" braucht also ne Verkaufsdurchsicht, damit man als Verkäufer nachher nicht wegen jedem Scheiß dran kommt.
Angeblich kann der Käufer bis zu 6 Monaten das Fahrzeug zurück geben.
Ich finde das ja den Hammer schlecht hin. Woher soll ich wissen, ob an meinem gebrauchten in 4 Monaten z. B. die Klima kaputt geht.
Wißt Ihr mehr darüber? Und geht es nur um Rücknahme oder auch um Kostenteilung bzw. Kostenübernahme?
Ich will mir morgen ein Auto kaufen und habe nun nach einem aktuellen Kaufvertrag gesucht. Aber alle im Net findbaren Kaufverträge schliessen die Gewährleistung noch aus. Nun weiß ich gar nicht mehr was stimmt.
--
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User seit 02.07.2003
| Geschrieben am 07.09.2007 um 16:17 Uhr  
| Nach meinen Informationen stimmt das so nicht.
Private Verkäufer können die Gewährleistung komplett ausschließen: „Der Wagen wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft.“ Damit laufen fast alle späteren Ansprüche des Käufers ins Leere und der Verkäufer haftet nur noch für arglistige Täuschung und für etwaige Zusicherungen.
Schreibt ein privater Verkäufer nichts über den Gewährleistungsausschluss in den Vertrag, greift die gesetzliche Regelung und er muss zwei Jahre für Mängel einstehen.
Ciao... Martin
--
SLK 280, 06/06, cubanitsilber | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1301
User seit 01.01.2004
| Geschrieben am 07.09.2007 um 16:46 Uhr  
| Früher fügte man als Privatverkäufer sicherheitshalber folgenden Satz in den Kaufvertrag ein:
"Gekauft wie gesehen, unter Ausschluß jeglicher Garantie".
Die aktuelle Formulierung lautet meines Wissens:
"Es handelt sich um einen Privatverkauf, das Fahrzeug wird unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft."
Das kann sich aber im Zeitalter der Atomisierung gesetzlich vorgeschriebener Formulierungen schon morgen wieder ändern.
Wer ganz sicher gehen will, sollte beim Kaufpreis besser folgendes einfügen:
Verkauf zum Schrottwert (ohne Garantie): 20.000.- €
Wobei die 20.000,- € dann dem tatsächlichen Marktwert des fahrtüchtigen Fahrzeuges entsprechen. Aber man hat eben nur Schrott (bzw. Altmetall) verkauft.
--
Grüße, shopo...
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 246
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Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1455
User seit 01.06.2002
| Geschrieben am 07.09.2007 um 18:44 Uhr  
| Hi,
die gesetzliche Gewährleistung kann man als Privatperson nicht ausschliesen.
könntest Du diese Erkenntnis bitte irgendwie durch Gesetz und Rechtsprechung belegen? Eigenartigerweise streiten Juristen zwar über fast alles, aber es dürfte völlige Einigkeit bestehen, daß obiges hanebüchener Unfug ist.
Kurzfassung:
Seit der Schuldrechtsreform können Unternehmer beim Verbrauchsgüterkauf die gesetzliches Mängelhaftung (Gewährleistung nennt sich das schon seit 2002 nicht mehr) nicht mehr ausschließen. Bei Gebrauchtwaren kann die Frist allerdings auf 1 Jahr verkürzt werden. Im übrigen (also Unternehmer-Unternehmer, Verbraucher-Verbraucher) kann die Mängelhaftung vertraglich geregelt und grundsätzlich auch ausgeschlossen werden. Wer privat ein Fahrzeug verkauft, kann also die Mängelhaftung wie früher auch vertraglich abbedingen.
Dem Trick mit dem Verkauf von Schrott im Wert von 20.000 EUR (oder auch weniger), mit dem sich gewerbliche Verkäufer der gesetzlichen Neuregelung entziehen wollten. hat die Rechtsprechung sehr schnell einen Riegel vorgeschoben und solche Regelungen als das erkannt, was sie sind: Ein unwirksamer Umgehungsversuch.
Gruß
Peter
--
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 08.09.2007 um 10:02 Uhr  
| Mal abgesehen davon, daß wir in den letzten Jahre immer Autos zwischen 6000,-- und 9000,-- privat gekauft haben, sind nicht alle Händler schlecht.
Wir haben hier ums Ecke einige, bei denen ist nichts gefälscht etc. Davon abgesehen, kannste von einem Privaten genauso beschissen werden, nur das Du den nicht so gut dranbringst wie einen gewerblichen. Also lieber beschiessen werden von einem Händler als von einem Privaten.
Aber davon abgesehen, klar kauft der Händler das Auto günstiger ein. Er fährt aber dafür vielleicht 200km um den zu holen und gibt ne Gewährleistung.
Warum aber verkaufen machen Leute an Händler, wenn sie doch für ihr Auto von einem Privaten mehr bekommen würden? Ganz einfach, er bekommt ohne viel Bla bla gleich sein Geld.
Und das es im Internet nicht mehr so viele günstige Autos gibt, liegt nicht nur daran, daß Händler diese aufkaufen, sondern das die Verkäufer sich im Interent informieren wie hoch ihr Auto gehandelt wird und entsprechend den Preis angleichen.
Übrigens, viele Händler haben günstige Autos, verkaufen diese aber nur noch ins Ausland. Warum? Wegen den Gesetzen. Wenn ein Händler ein Auto in Zahlung nimmt für z. B. 4000,--. Es aber auf dem Markt nur noch 4500,-- max. bringt, er dafür aber auch noch Gewährleistung geben muß, ist das ein großes Risiko. Beim Verkauf ins Ausland gibt es keine Gewährleistung. Händler verdienen an einem Auto mit VK 7500,-- keine 3000,-- sondern max. 1500,--. Und ab und an muß ein Händler ein Auto auch relativ teuer in Zahlung nehmen, damit er ein anderes teureres Auto verkaufen kann.
Regt Euch also nicht so auf.
Vor allem - wo liegt das Problem - kauft Euch die Software oder testet sie umsonst 10 Tage lang und holt Euch selbst die Schnäppchen. Oder werdet gleich selbst Händler, wenn die soooo viel verdienen.
--
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 08.09.2007 um 15:44 Uhr  
| Ups, entweder mein PC spinnt oder irgendwie bin ich verrutscht. Der letzte Beitrag von mir - gehört hier nicht rein!!!! Der war als Antwort wo andershin gedacht, kann den irgend jemand bitte löschen. Danke
Ich glaube Ihr seit alle nicht auf dem laufenden oder habt mich mißverstanden:
Seit einigen Jahren müssen Händler Gewährleistung geben, wenn sie an Private verkaufen. Unternehmer an Unternehmer - keine Gewährleistung. Daher hatte ich auch mein Auto günstiger bekommen, weil ich es als Unternehmer gekauft habe - ist auch rechtens.
Bis vor 2-3 Monate konnte ein Privater auch die Gewährleistung ausschliessen. Seit ca. 9 Wochen aber nicht mehr! Wenn ein Privater an einen Privaten verkauft, hat er sozu sagen eine Art Gewährleistungspflicht - egal was er in den Kaufvertrag schreibt.
Das kam vor einigen Wochen im Radio. Ich habe darauf hinaus mit meinem KÜS`ler telefoniert und der hat mir dies bestätigt. Er hat auch damals mit seinem Anwalt gesprochen, der dieses neue Gesetz für Schwachsinn hielt und meinte, daß sich nun wieder die Gerichte Jahrelang damit beschäftigen können. Jetzt habe ich vor ein paar Wochen ein Urteil gelesen, daß unter Gewährleistung natürlich keine Verschleißteile fallen. Da ist doch tatsächlich ein Privater mit einem anderen Privaten vor Gericht gezogen, weil an seinem gebrauchten Wagen irgendwas kaputt ging, daß aber immer ab einem bestimmten Alter kaputt geht.
Also es gibt diese Schwachsinnsgesetz. Nur leider habe ich es nur im Radio gehört - die genauen Einzelheiten kenne ich nicht und die würden mich interessieren. Aber ein Privater kann nicht mehr alles ausschliessen, wenn er ein gebrauchtes Fahrzeug einem Privaten verkauft. Wenn in den ersten 6 Monaten etwas kaputt geht, muß der Verkäufer beweisen, daß dies nicht kaputt war beim Verkauf - ansonsten muß er das Auto zurück nehmen.
--
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