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Klatsch und Tratsch » » Thema: Geschwindigkeitsüberschreitung mit Anhänger
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 Geschrieben am 07.03.2007 um 17:32 Uhr   
Hi,
mein Vater ist einer Radarfalle auf den Leim gegangen. Und zwar wurde er mit einem PKW-Anhänger bei erlaubtem Tempo 70 mit 82 geblitzt.
Ihm (und auch mir) war allerdings ganz neu, daß man mit Anhänger auf der Landstraße nur 60 km/H fahren darf, wir dachten immer, man dürfte 80 fahren.
Aber wie auch immer: es gibt wohl eine Anzeige und jetzt wüßte er gerne, was ihm blüht. Habe ein wenig gegoogelt, aber nicht das passende gefunden.
Kann jemand helfen?
Lothar

--
SLK 200 (0171) Silberpfeil

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   Raven

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 Geschrieben am 07.03.2007 um 17:39 Uhr   
Hallo Lothar,

Guckst du hier:

http://www.bussgeldkataloge.de/

Grüße
Martin

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http://www.slk-freunde.de
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   GONZO

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 Geschrieben am 07.03.2007 um 17:42 Uhr   
Hi LM100,

da seid ihr mit 15 Euro dabei


Hier der Link zum Bußgeldrechner:
http://www.polizei.bayern.de/verkehr/verstoesse/index.html/1318?type=spd

Ergebnis:

Zulässige Geschwindigkeit: 70 km/h
Festgestellte Geschwindigkeit: 82 km/h
Meßtoleranz: 3 km/h
Mindestens gefahrene Geschwindigkeit: 79 km/h
Bußgeldkennzahl: 141227
Verkehrsordnungswidrigkeit:
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 9 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 70 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (abzgl. Toleranz): 79 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.1.1 BKat
Verwarnungsgeld : 15 Euro



Roadstergruss aus HH
-GONZO-

--
"Bei jeder Streitfrage gibt es zwei Standpunkte: den eigenen und den falschen"



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 Geschrieben am 07.03.2007 um 18:06 Uhr   
Danke! Aber ganz so einfach ist es nicht. Das Problem ist wohl der Anhänger am PKW (kein SLK): Damit darf man wohl nur 60 fahren und er wurde halt mit 82 geblitzt. Und das in einer 70er Zone.

Lothar

--
SLK 200 (0171) Silberpfeil

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   teamioli

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 Geschrieben am 07.03.2007 um 18:07 Uhr   
Moin LM100,

soweit ich weiss, gilt Tempo 60 auf Landstrassen nur für LKW (aber die halten sich auch nicht daran ) - nicht für PKW mit Hänger.
Grüße
Sönke

--
Zum offen fahren ist es nie zu kalt - nur zu nass.

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   GONZO

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 Geschrieben am 07.03.2007 um 18:10 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von GONZO am 07.03.2007 um 18:11 Uhr ]



LM100 schrieb:

Danke! Aber ganz so einfach ist es nicht. Das Problem ist wohl der Anhänger am PKW (kein SLK): Damit darf man wohl nur 60 fahren und er wurde halt mit 82 geblitzt. Und das in einer 70er Zone.

Lothar

--
SLK 200 (0171) Silberpfeil



Hi Lothar,

genau diese Daten hatte ich in den Bußgeldrechner eingegeben und kam zu dem Ergebnis. Da gibt es keinen Unterschied zwischen Land- und Bundesstraße. Nur Inner- Außerorts und die Eingabe PKW mit Anhänger.

Roadstergruss aus HH
-GONZO-

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 Geschrieben am 07.03.2007 um 18:18 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von LM100 am 07.03.2007 um 18:21 Uhr ]

Habs auch gerade noch einmal gecheckt und es kommen tatsächlich 15 Euro raus. Damit wären wir direkt einverstanden.
Kenne die Geschwindigkeitsbegrenzung 60 KM mit Anhänger auch nicht, allerdings ist mein Führerschein schon 25 Jahre alt.
Auf der anderen Seite wird doch bei solchen 15-Euro-Lapalien immer gleich kassiert, dann gibt es doch keine Anzeige...
Naja, aber so schlimm kanns ja zumindest dann nichts sein.
Danke nochmals
Lothar

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   GONZO

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 Geschrieben am 07.03.2007 um 18:24 Uhr   
Sorry Lothar,

gerade im WEB gefunden.....

http://www.fahrtipps.de/pkw/angepasste-geschwindigkeit.php


es wird wohl doch teurer........


Roadstergruss aus HH
-GONZO-

Gut das der SLK keine Anhängerkupplung hat, mich hätten sie auch erwischt!

--
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 Geschrieben am 07.03.2007 um 21:35 Uhr   
Haben es fast schon befürchtet.
Aber irgendwie ist die richtige Beschränkung für das Fahren mit Anhänger nirgens zu finden.
Sehr seltsam.
Lothar


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   Raven

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 Geschrieben am 07.03.2007 um 21:54 Uhr   
Hallo Lothar,

ich hab mich aus Interesse auch mal ein bißchen schlau gemacht.

Für PKW mit Anhänger gelten 80km/h, festgelegt im §3 Abs.3 StVO.

Wenn die Behörde nämlich von 22km/h zu schnell ausgeht, drohen ihm 50,- EUR Bußgeld und 1 Punkt, für 12km/h zu schnell wären es lediglich 25,- EUR Verwarngeld.

Grüße
Martin


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