Wie ist das eigentlich mit diesen Teilegutachten für Tieferlegungsfedern?
Kann ich diese Problemlos bei Dekra, GFÜ...und wie sie sonst noch heißen eintragen lassen oder muss ich zwingend zum staatl. Tüv???
So weit ich weiß dürfen die "privaten" nur Teile mit ABE eintragen.
Und wie schauts aus wenn ich die Federn mit Teilegutachten + Felgen mit Teilegutachten gleichzeitig eintragen möchte???
Welche Erfahrungen hab Ihr gemacht und was kostet der Spaß?
Nabenz !
Nicht ganz richtig...
Teile mit ABE müssen gar nicht eingetragen werden
Teile mit Teilegutachten kann jeder TÜV/GTÜ/usw. eintragen
Teile mit Muster/Festigkeitsgutachten kann nur ein "richtiger" TÜV abnehmen
...alles klar ?
Gerd