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Tipps und Technik R170 » » Thema: Goodyear Eagle F1 ueberhaupt zulaessig?
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   thomasius

Schreiberlevel:
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Beiträge: 145
User seit 08.03.2006
 Geschrieben am 14.04.2006 um 00:01 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von thomasius am 14.04.2006 um 00:17 Uhr ]

Hallo,

ich fahre jetzt folgende Reifen:
Vorne: 225/45 R17 91Y Eagle F1 GS-DR
Hinten: 245/40 R17 91Y Eagle F1 GS-DR

Schon mal keine schlechten Reifen, wie ich im Netz so nachlesen konnte. Mein 230er (06/99) fahre ich erst rund zwei Wochen. Die alten Reifen (gleiche Grösse, Conti Sport Contact 2) waren schon ziemlich runter und somit habe ich mich auf dem Weg zum oertlichen Reifenhaendler (reifen.com) gemacht, der mir die o.g. Reifen verkauft hat. Da ich absoluter Laie bin, was so etwas angeht, habe ich mich auf den Haendler verlassen und ihm die EWG-Übereinstimmungsbescheinung vorgelegt, damit er sieht, welche Reifen ich fahren darf und damit er ueberhaupt weiss, worum es geht

Ich habe AMG Felgen, die durch den Vorbesitzer bei Neukauf des SLK gleich mit bestellt worden sind, siehe Bild:

http://www.tietz.ch/autos/slk08.jpg

In der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung sind Goodyear Reifen ueberhaupt gar nicht erwaehnt, wie auf diesem Scan zu sehen:

http://www.tietz.ch/foren/uebereinstimmung.jpg

Auch im alten Fahrzeugbrief (den mir die Zulassungsstelle entwertet bei Ummeldung wieder mitgegeben hat) steht folgendes:

http://www.tietz.ch/foren/brief_alt.jpg

Im neuen Fahrzeugschein (heisst jetzt Zulassungsgescheinigung Teil 1) wird nur eine Reifengroesse erwaehnt und sonst keinerlei Eintragungen, siehe auch Scan:

http://www.tietz.ch/foren/fahrzeugschein.jpg

Im neuen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) sind ueberhaupt gar keine Angaben zu irgendwelchen Reifen oder auch Felgen eingetragen.

Also ich blicke da wirklich nicht mehr durch

Ist der Reifenhersteller denn nun eigentlich egal oder muss man sich an die Angaben (z.B. alter Fahrzeugbrief) halten? Bemaengelt der TÜV bzw. Dekra etc. so etwas? Meine hier aber mal gelesen zu haben, dass die Reifenmarke jetzt voellig egal sein soll.
Gibt es Probleme wegen der Eintragungen im neuen Fahrzeugschein, wo nur 205er Bereifung eingetragen ist?
Oder brauche ich mir gar keine Gedanken zu machen und die Pruefer (HU) wissen das so bzw. was ist mit Polizeikontrollen? Muss ich irgendwelche von meinen o.g. Papieren bei mir fuehren, reicht das aus, vor allem auch wegen der Reifengroesse?

Sehr viele Fragen, aber vielleicht kann mir ja jemand dabei helfen Licht ins Dunkle zu bekommen. Waere Euch mal wieder sehr dankbar

Wuensche allen Usern hier ein schoenes Osterfest und hoffentlich ebenso schoenes Wetter. Auch wenn letztes im Moment nicht danach ausschaut (zumindest nicht hier im Weserbergland).

Gruss Thomas




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   FinalMopf04

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Beiträge: 2479
User seit 06.01.2006
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 14.04.2006 um 00:59 Uhr   
Hallo Thomas,

die markengebundene Reifenfreigabe ist veraltet und als unzulässig
erklärt worden. Du darfst also fahren, welche Marke Dir gefällt, von
Hankook über Falken bis Kumho und selbstverständlich auch den GoodYear
(habe ich auch drauf).

Was die Dimensionen angeht - fahre zum TÜV, lasse sie be Gutachten .
Mit diesem plus Brief + Schein ab zum Strassenverkehrsamt zwecks Eintragung.

--
MFGHelmut

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   guterrat

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Beiträge: 1960
User seit 30.03.2005
 Geschrieben am 14.04.2006 um 12:41 Uhr   
Hallo,
wenn die Reifen und Felgen in dem alten Fahrzeugschein eingetragen waren. Warum sollte jemand nochmals zum TÜV fahren und eintragen lassen, nur weil die Zulassungsbehörden nicht wissen was sie tun und sich von EU Recht knebeln lassen.
Führ den alten Fahrzeugzein mit und keiner kann dir eine Anzeige schreiben. Und wenn, kein Richter kann dich wegen einer Ordnungswidrigkeit verurteilen, nur weil die Linke nicht weiß was die Rechte tut.
Immer vorausgesetzt die Reifen und Felgen waren nach altem Recht in dem KfZ- Schein eingetrgen.

Gruß
Jupp


--
E-Mail: josefh.jung@web.de

Fahr nie schneller als dein Schutzengel fliegen kann!

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   thomasius

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Beiträge: 145
User seit 08.03.2006
 Geschrieben am 14.04.2006 um 18:45 Uhr   
Hallo,

vielen Dank fuer die bisherigen Antworten. Ich hatte ja auch hier im Forum etwas recherchiert und nachgeschaut. Scheinbar bin ich nicht die einzige Person mit diesem "Problem".
Augenscheinlich ist dieses neue "EU-Recht" noch nicht ausgereift bzw. weiss niemand so genau (schon gar nich die Zulassungsstellen?) was Sache ist?

Den alten Fahrzeugschein habe ich ja nicht mehr, dieser ist bei Ummeldung eingezogen worden (war ja auch nicht auf meinem Namen ausgestellt). Ich werde diese sogenannte "EWG-Übereinstimmungsbescheinung" und/oder alten Fahrzeugbrief als Kopie mit mir fuehren. Originale natuerlich nicht

Das Auto muss im Juni zum TÜV. Ich habe in den letzten Jahren meine Autos immer in eine freie Werkstatt (mit der ich gute Erfahrungen gemacht habe) zwecks Durchsicht und HU/AU gebracht. Ein Oelwechsel steht naemlich auch zu diesem Zeitpunkt an (bei meiner Fahrleistung im Jahr reicht ein Wechsel im Jahr aus). So ist das Alles gleich ein Abwasch wie man doch so schoen sagt - Gebe der Werkstatt dann auch eine Kopie des alten Fahrzeugbriefes, wo alles eingetragen ist. Zu der Werkstatt kommt weder TÜV noch Dekra, sonder "Küs". Im Juni werde ich noch mal dazu etwas schreiben, wie die Sache gelaufen ist, lasse es wohl jetzt einfach auf mich zukommen.

Ehrlich gesagt moechte ich auch nicht ganz einsehen, dass ich jetzt zum TÜV und dann zur Zulassungsstelle zwecks Eintragung fahren soll oder sogar muss. Ist zwar auch nicht die Welt, aber kostet doch bestimmt wieder mal zusaetzliches Geld? Ich denke fast, die Uebertragungen der alten Eintraege sind nicht notwendig, sonst haetten die das doch gemacht

Vielleicht schreibt ja auch noch jemand anders seine Erfahrungen.


Gruss Thomas

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   FinalMopf04

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Beiträge: 2479
User seit 06.01.2006
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 14.04.2006 um 19:25 Uhr   

@Jupp:

Uups, sorry, bin von 18 Zoll ausgegangen, habe mich verlesen. Dann braucht er natürlich nicht noch mal vorstellig werden.

@Thomas:

Vergiss die Marken Geschichte, ist Vergangenheit. Wenn Du die Kopie
des alten Scheins mit Dir führst, ist alles io.

--
MFGHelmut

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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 14.04.2006 um 21:42 Uhr   
Hallo Thomas.
Ich kann Dich beruhigen. Alles in bester Ordnung. Fahre ebenfalls einen 230er, Bj. 4/99, auch mit den AMG-Felgen, das Fz war werksmäßig damit ausgerüstet. 2004 brauchte ich neue Reifen, die Michelin waren runter. Habe mich für den Goodyear Eagle F 1 entschieden, die gleiche Reifendimension die Du auch fährst. Letztes Jahr beim TÜV gewesen, keine Probleme bezügl. der Größe. Im alten Fz-Schein war unter Bemerkungen diese Rad/Reifengröße eingetragen. Das dürfte bei Dir auch der Fall sein.
PS: mit dem Goodyear bin ich zufrieden, der Reifen ist nicht zu hart und auch nicht zu weich, das Profil sieht gut aus und der Preis war o.k.
In diesem Sinne,
allseits gute und sichere Fahrt.
Charles

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