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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 02.04.2006 um 10:30 Uhr  
| Hallo Stefano,
ich glaube da eher an einen vorgezogenen Aprilscherz, oder jemand hat den § 21a StVO Absatz 2 falsch verstanden.
" (2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind. "
Damit sind Trikes und Quads gemeint.
Schöne Grüße
Gunky
--
Allen allzeit knitterfreie Fahrt | Antworten
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| Geschrieben am 02.04.2006 um 10:40 Uhr  
| man will damit ein Verschrecken unschuldiger Passanten durch Gesichtsschabracken vermeiden...
Demnächst braucht man einen Gesichtspass zum Lenken eines Carios... nee, kein Scherz, ist echt so
--
Gruss, Karsten
___________________________________
Tuning ist...
...wenn's der Kenner sieht!
...kein Prollgehabe
...die schönste form seinen SLK zu ehren!
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 02.04.2006 um 11:08 Uhr  
| Moin,
na gut, daß wir kein Cabrio, sondern einen Roadster fahren .
Notfalls können wir ja auch noch mit einem Coupe´dienen .
Einen Vorteil hätte die Helmpflicht aber denn doch...man kann bei Geschwindigkeitskontrollen auf dem Poto nicht mehr so leicht erkennen wer der Fahrer gewesen ist .
--
Gruß Michael
Fortsetzung folgt...
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| Geschrieben am 02.04.2006 um 14:25 Uhr  
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scrumpy-jack schrieb:
Ist es zur Zeit nicht sogar verboten einen Helm im Auto zu tragen? "Von wegen" der eingeschränkten Sicht?
Es ist verboten weil man sonst auf einem Blitzerphoto nicht zu identifizieren wäre.
--
Viele Grüße aus Hamburgs Umland ~ Olaf
SLK 230 FL, Linaritblau.
Es gibt nichts Gutes - außer man tut es...
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