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Klatsch und Tratsch » » Thema: Preis Kostenvoranschlag für eine Reparatur bei/durch DC ? |
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Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 734
User seit 06.08.2005
| Geschrieben am 30.01.2006 um 08:02 Uhr  
| Guten Morgen an die community!
Und schon wieder hat der NoName ´ne Frage:
Wie einige evtl. gelesen haben, hatte ich mir die Frontschürze meines Flintstones u.a. durch eine Unachtsamkeit eines Nachbarn beschädigt, diese Beschädigung aber zwischenzeitlich auf eigene Kosten reparieren lassen.
Nachdem nun alles erledigt ist, hat sich die HPV meines Nachbarn am Samstag dann doch mal endlich gemeldet und möchte gern einen Kostenvoranschlag für die Reparatur des Schadens und "aussagekräftige Bilder" haben... Super fand ich den Satz "Nehmen Sie bitte keine Reparatur ohne vorherige Rücksprache mit uns vor." (toll, nachdem ich über einen Monat nix gehört habe und mit der demolierten Fahrzeugschnauze herumgefahren bin und sie nun doch habe reparieren lassen, weil durch die Herumfahrerei die beiden kleinen Risse dabei waren, sich zu "verlängern"... ).
Tja, Bilder sind kein Problem, da mein Frauchen clever mitgedacht hat und vor dem Abbau einige Fotos mit der Digi-Cam geschossen hatte.
Nun geht´s um den Kostenvoranschlag.
Grunssätzlich sollte das auch jetzt, nach der erfolgten Reparatur kein Problem sein, da ich gezielt auf den Meister zugehen werde, der mir auch damals empfohlen hat, die Schürze nicht teuer tauschen sondern günstig reparieren zu lassen.
Jetzt habe ich gestern von einem Kumpel gesagt bekommen, derartige Kostenvoranschläge kosteten Geld.
Ich war erstaunt, weil ich ja dann in Vorleistung gehen müsste und keine Gewähr habe, dass die HPV meines Nachbarn diese Kosten (mit)trägt.
Aber nun gut...
Kann mir von Euch jemand sagen, ob es für so einen Kostenvoranschlag einen Pauschalpreis gibt? Wie teuer wäre das? Oder ist dies abhängig vom Umfang der Reaparaturarbeiten?
Es wäre schön, wenn jemand von Euch dazu etwas sagen könnte.
Schon mal vielen Dank...
--
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 30.01.2006 um 08:13 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Gero am 30.01.2006 um 08:14 Uhr ]
Hallo,
theoretisch kann jedes Unternehmen für einen Kostenvoranschlag eine Gebühr verlangen. Wenn du allerdings zu dem Unternehmen gehst, welches die Reparatur durchgeführt hat, werden die dir sicher die Rechnung nochmals kostenlos als Kostenvoranschlag ausdrucken.
--
Schöne Grüße aus Minden
Gero
Die sles end ied ieim mersch ondi esla sen!
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 734
User seit 06.08.2005
| Geschrieben am 30.01.2006 um 09:20 Uhr  
| Hallo, gero!
Sicherlich richtig, was Du sagst, aber ich benötige den Kostenvoranschlag von DC ja für die Versicherung meines Nachbarn. Und die erfolgte Reparatur habe ich ja bei einer anderen Werkstatt "unter der Hand" machen lassen...
Insofern ist also damit zu rechnen, dass DC von mir einen gewissen Betrag für die Kostenvoranschlagerstellung verlangen wird.
Und dieser Preis würde mich interessieren, falls das pauschal bezifferbar ist...
--
Nu´isser wieder "faltenfrei" - der "Flintstone". | Antworten
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Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 734
User seit 06.08.2005
| Geschrieben am 30.01.2006 um 10:03 Uhr  
| So mancher Anruf bei DC kann Fragen lösen...
Ich habe gerade mal mit dem für Kostenvoranschläge zuständigen MA meines Händlers gesprochen.
Die Kosten belaufen sich - Achtung! Festhalten!- be Reparaturen, die über 1.000 € liegen auf: 162 €!!!
Das werde ich erst mal mit der "gegnerischen" HPV klären, denn ich bin nicht bereit, dieses Geld auszugeben und ggfls. auf diesen Kosten sitzenzubleiben...
Meine FRage hat sich somit erledigt.
--
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 30.01.2006 um 10:08 Uhr  
| Eine Versicherung ist kein Finanzamt.
Formuliere eine Erklärung, in der du versicherst den Schaden mit einem Freund in Heimarbeit selber erledigt zu haben. Füge eine Aufstellung der Materialkosten und die Addition der Arbeitsstunden hinzu, lege dann noch die Fotos vorher - nachher dabei, dann bekommst du dein Geld.
--
Schöne Grüße aus Minden
Gero
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 152
User seit 05.06.2005
| Geschrieben am 30.01.2006 um 13:22 Uhr  
|
Gero schrieb:
Eine Versicherung ist kein Finanzamt.
Formuliere eine Erklärung, in der du versicherst den Schaden mit einem Freund in Heimarbeit selber erledigt zu haben. Füge eine Aufstellung der Materialkosten und die Addition der Arbeitsstunden hinzu, lege dann noch die Fotos vorher - nachher dabei, dann bekommst du dein Geld.
--
Schöne Grüße aus Minden
Gero
Hallo,
der Meinung bin ich auch.
Was soll denn noch ein Kostenvoranschlag, wenn der Schaden (und natürlich der Beweis) schon beseitigt sind. - Der Versuch mittels Kostenvoranschlag Geld zu kassieren, wäre eine Straftat (Betrug nach § 163 StGB). Und auch der mögliche Aussteller des Kostenvoranschlags macht sich schuldig (und du dich selbst noch als Anstifter) wegen Beihilfe zum Betrug und möglicherweise wegen § 268 StGB Fälschung technischer Aufzeichnungen.
Ihr kommt in Teufels Küche.
Teil der Versicherung den richtigen Ablauf mit, bzw. lasse dich von einem Anwalt beraten. Wenn du der Versicherung mitteilst, dass du einen bestimmten Betrag möchtest und dafür auf einen Anwalt verzichtest, kannst dich bestimmt auch so mit der Versicherung einigen.
Gruß
Manfred | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 31.01.2006 um 07:39 Uhr  
|
Gero schrieb:
Eine Versicherung ist kein Finanzamt.
Formuliere eine Erklärung, in der du versicherst den Schaden mit einem Freund in Heimarbeit selber erledigt zu haben. Füge eine Aufstellung der Materialkosten und die Addition der Arbeitsstunden hinzu, lege dann noch die Fotos vorher - nachher dabei, dann bekommst du dein Geld.
--
Schöne Grüße aus Minden
Gero
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Genau so würde ich es auch machen, um im Rahmen der Legalität zu bleiben, außerdem kannst du glaubhaft machen, dass du kostenminimierend gehandelt hast und somit im Sinne des Versicherers. Kein Versicherer kann dich zwingen zur Markenwerkstatt zu gehen, wenn man es sonstwo günstiger bekommt. Außerdem bekämst du bei einem Kostenvoranschlag (wenn keine Rechnung folgt) die MwSt nicht gezahlt.
Gruß
Gunky
--
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User seit 06.08.2005
| Geschrieben am 01.02.2006 um 14:48 Uhr  
| Hallo, zusammen!
Also zunächst mal liegt es nicht in meinem Sinn, die HPV meines Nachbarn zu betrügen.
Wenn ich so einen halbseidenen Eindruck vermittle, na, schönen Dank...
Ich hatte nach den Kosten für diesen Kostenvoranschlag gefragt, da die Versicherung des Nachbarn so sehr auf diesen gedrängt hatte.
Ich war mir schon bewußt, dass die ganze Situation mich durch die unter der Hand durchgeführte Reparatur bei der Versicherung eh nicht gerade im besten Licht darstellt.
Jedenfalls habe ich gestern noch mit einer MAin der Versicherung telefoniert und ihr die bestehende Sachlage erläutert.
Sie war mit der auch hier vorgeschlagenen Übersendung aller Versicherungsunterlagen (Schadensbogen etc.), einer Aufstellung der erfolgten Arbeiten und Fotos einverstanden.
Eine Kostenbewertung erfolgt sodann von Seiten der Versicherung.
Ist doch ok so. Ich wäre schon erfreut, wenn ich nun, nachdem ich ja in Vorleistung gegangen war und nicht mehr mit irgendwelchen Erstattungen gerechnet habe, nun tatsächlich etwas meiner Auslagen zurückbekäme.
Also, bitte keine Sorgen machen, ich bin kein "böser Bube".
--
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Schreiberlevel: Forensextaner
Beiträge: 64
User seit 23.12.2004
| Geschrieben am 01.02.2006 um 17:46 Uhr  
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NoName schrieb:
Hallo, zusammen!
Also zunächst mal liegt es nicht in meinem Sinn, die HPV meines Nachbarn zu betrügen.
Wenn ich so einen halbseidenen Eindruck vermittle, na, schönen Dank...
Ich hatte nach den Kosten für diesen Kostenvoranschlag gefragt, da die Versicherung des Nachbarn so sehr auf diesen gedrängt hatte.
Ich war mir schon bewußt, dass die ganze Situation mich durch die unter der Hand durchgeführte Reparatur bei der Versicherung eh nicht gerade im besten Licht darstellt.
Jedenfalls habe ich gestern noch mit einer MAin der Versicherung telefoniert und ihr die bestehende Sachlage erläutert.
Sie war mit der auch hier vorgeschlagenen Übersendung aller Versicherungsunterlagen (Schadensbogen etc.), einer Aufstellung der erfolgten Arbeiten und Fotos einverstanden.
Eine Kostenbewertung erfolgt sodann von Seiten der Versicherung.
Ist doch ok so. Ich wäre schon erfreut, wenn ich nun, nachdem ich ja in Vorleistung gegangen war und nicht mehr mit irgendwelchen Erstattungen gerechnet habe, nun tatsächlich etwas meiner Auslagen zurückbekäme.
Also, bitte keine Sorgen machen, ich bin kein "böser Bube".
--
Nu´isser wieder "faltenfrei" - der "Flintstone".
Hallo Noname,
du mußt dir nicht halbseiden vorkommen, dein Vorgehen ist völlig korrekt. Du als Geschädigter kannst frei wählen, ob Du die Wiederherstellung der Sache verlangst oder den hierzu notwendigen Geldbetrag (seit ein paar Jährchen nun aber ohne MWSt., wenn diese nicht angefallen ist). Grundlage für den zu ermittelnden Geldbetrag ist im Zweifel der ortsübliche Tarif einer Fachwerkstatt. Schraubst Du selbst, gehört der Profit Dir, und zwar völlig zurecht. Wenn du was "schwarz" machen läßt, interessiert das nur das Finanzamt, nicht aber die Versicherung.
Die Kosten des Kostenvoranschlags wären darüber hinaus iü auch zu ersetzen. Aber wenn die Versicherung fair abrechnet, ist das ja auch so okay, weil du jetzt im rep. Zustand ggfl. Probleme mit dem Nachweis des Schadens haben könntest.
Gruß
Torsten | Antworten
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