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Tipps und Technik R170 » » Thema: Ist denn eine ABE für Dachautomatik generell notwendig?
Beitrag von:
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   Pronaos

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Beiträge: 103
User seit 03.09.2005
 Geschrieben am 04.10.2005 um 19:53 Uhr   
Nachdem ich jetzt jeden Thread zum Thema Dachsteuermodule gelesen habe, ist mir immer noch nicht klar ob ich in jedem Fall bei den Modulen eine ABE bzw. einen Eintrag in die Papiere benötige. (formal gesehen)

Die angebotenen Geräte (von mittlerweile 6 gefundenen Anbietern) haben ja alle keine ABE und daher schreckt mich die Unsicherheit bzw. das Risiko in Bezug auf Versicherung und TÜV.

Ist denn eine ABE überhaupt notwendig, wenn ich lediglich ein Modul für die Komfortfunktion und die Fernsteuerung verbaue(n lasse), das keine Fahrfunktion (z.B. 50km-Modul) hat, weil die beschriebenen Funktionen in diesem Fall ja nur bei stehendem Fahrzeug ausgeführt werden können?

In einem Thread war eine derartige Überlegung auch bereits im Zusammenhang mit dem Väth-Modul kurz erwähnt, was aber dann nicht mehr weiter diskutiert wurde.

Kennt jemand die rechtlichen Bedingungen?

Danke für die Infos.

Gruß Thomas

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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)

 Geschrieben am 04.10.2005 um 19:57 Uhr   
Moin Thomas

Die Rechtslage und deine Bedenken waren schon oft Thema hier..letztendlich dreht sich alles im Kreis und es liegt an dir ob du mit oder ohne ABE leben kannst.
Schau dir bitte einmal die entsprechenden Beiträge an die auf die Thematik der Rechtslage anspielen..

Gruß Andreas

--
...Ick bün all hier !
Bitte keine Mohnsamen in den Sarg streuen !


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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)

 Geschrieben am 04.10.2005 um 20:02 Uhr   
rechtlich gesehen, dürften sie nicht verbaut werden, da keine abe.
ich achte immer sehr darauf, dass die beifahrer sich nicht in der scheibe einklemmen. so weit ich weiss haben die seitenscheiben keine schutzschaltung, zumind. sicher nicht die dreiecksfenster.
das ist glaube ich die einzig realistische gefahr.
ich möchte die module nicht mehr missen.
gruss
BaSe

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   SilverCruiser

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Beiträge: 8014
User seit 06.08.2005
 Geschrieben am 04.10.2005 um 22:57 Uhr   
Klar ist - keine ABE - also keine Zulassung....

Deswegen Probleme zu bekommen ist doch etwas an den Haaren herbeigezogen. Oder ist ein Unfall mit definitiver Ursächlichkeit auf das Dachmodul zurückzuführen bekannt ??? Würde mich dahingehend auch interessieren ....
Naja, evtl. renkt sich mal ein Passant den Kopf aus beim hinterherschauen oder ein anderer baut nen Unfal weil der von der "Dach-rein-raus-Show" abgelenkt wird ... dann würde evtl ... oder einer rennt gegen ne Laterne weil er dir nachschaut.... oder .... autsch !
Sorry, ist IRONISCH gemeint, ned das das einer ernst nimmt, aber in der heutigen Welt isses ja garnich mal so weit hergeholt..

Also bau dir das Modul(e) ein und freu dich jedes mal beim Aufmachen - ich möchts nimmer missen....

--
SLK - The sunny side of Life ....

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Beiträge: 139
User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 06.10.2005 um 08:50 Uhr   
Hallo,

also ohne ABE kein Einbau, egal ob Felgen oder sonst was - meine Meinung -
Das Dachmodul ist mit Sicherheit eine tolle Sache und wahrscheinlich passiert nix, ja aber nur wahrscheinlich....oder gibt Dir hier jemand Garantie, dass nix passiert?

Das Dachmodul ist ja sehr auffällig (Dach öffnet während der Fahrt). Das sieht doch jeder Polizist von 100m Entfernung und jeder der sich ein bisschen auskennt, weiss, dass das beim SLK normalerweise nicht funktioniert.

Stell Dir vor Du fährst , betätigst das Dachmodul und Dir rauscht einer von der Seite rein (Vorfahrtsverletzung). Bei unserer Rechtssprechung würde es mich nicht wundern wenn Du eine Mitschuld bekommst (Auto ohne ABE - Zulassungsverlust??? - Versicherungsverlust??.........) da ein Auto ohne ABE normalerweise gar nicht herumfahren dürfte.

Ich bin kein Rechtsanwalt - legal ist es auf keinen Fall.
SLK kann man auch ohne Dachmodul geniessen.

Gruß
Martin

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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)

 Geschrieben am 08.10.2005 um 14:27 Uhr   
also das dach während der fahrt zu öffnen können auch noch andere cabrios.
der slk übringens auch ohne extra modul. nur dann bis 5 oder 7 stundenkilometern. es gibt keinen polizisten der sich so gut mit dem slk auskennt, dass er dich sofort deshalb anhält. und wenn er sich so gut auskennen würde, dann nur weil er selbst einen slk besitzt
diesbezgl. sehe ich auf jeden fall 0,0 probleme.

gruss
BaSe


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   SilverCruiser

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Beiträge: 8014
User seit 06.08.2005
 Geschrieben am 09.10.2005 um 19:58 Uhr   


Original SLK schrieb:

Stell Dir vor Du fährst , betätigst das Dachmodul und Dir rauscht einer von der Seite rein (Vorfahrtsverletzung). Bei unserer Rechtssprechung würde es mich nicht wundern wenn Du eine Mitschuld bekommst (Auto ohne ABE - Zulassungsverlust??? - Versicherungsverlust??.........) da ein Auto ohne ABE normalerweise gar nicht herumfahren dürfte.




Also da fehlts aber an der Ursächlichkeit - der Unfall ist kaum wegen des Dachs passiert. Aber wie du schon sagtest - bei heutiger Rechtssprechung mir Vorsicht zu geniessen ....
Aber nen MX-5 kann man auch bei 50 km/h das Dach öffnen. Ganz klassisch per Einhandbedienung. Was meinst was da alles passieren kann ?

Ich seh das weniger wild .... geht man streng nach allen Gesetzten dürfte man jedes zweite Auto auf Deutschlands Strassen entstempeln wegen irgendwelcher Teile, die nicht Gesetzeskonform sind. Ein Simpler Sonnenschutz, PDA-Halter an der Frontscheibe, Beladung oder einfache Gimmicks im Innenraum sind manchmal schon unzulässig. Was man da alles so sieht, lässt einen schon manchmal grausen.

Das muss jeder selbst wissen ... hat schon mal einer das Eintragen probiert ?

--
SLK - The sunny side of Life ....

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