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| Geschrieben am 20.06.2005 um 08:52 Uhr  
| Hallo Leute,
gestern auf der A20 zwischen Lübeck und Rostock, meine Frau fährt, tolles Wetter, kurz gepennt, 100km Zone wg. Lärmschutz und schon geblitzt.
sch....... Tacho zeigte so um die 140km an?
Der Wagen ist auf meinen Namen als Firmenfahrzeug zugelassen.
Was passiert da jetzt bzw. was kommt da auf uns zu?
Roadstergruss aus HH
-GONZO-
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Diskriminierende Fussnoten sind der Zensur zum Opfer gefallen........ | Antworten
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
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User seit 26.05.2003
| Geschrieben am 20.06.2005 um 09:00 Uhr  
| Ab 41 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit: 4 Wochen Bahnfahren! (falls das erste Mal war, sonst enstprechend länger) Bussgeldkatalog habe ich im Moment nicht zur Hand, ist aber von der Seite her bezahlbar.
Da´s ein Firmenfahrzeug war, gibt´s noch ein paar andere Möglichkeiten, die ich hier besser nicht poste.
Bei der Geschichte (da Fahrverbot droht): Anwalt nehmen. Nichts allein machen (auch keine Fragebögen ausfüllen).
Gruss rab | Antworten
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 20.06.2005 um 09:07 Uhr  
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gestern auf der A20 zwischen Lübeck und Rostock, meine Frau fährt, tolles Wetter, kurz gepennt, 100km Zone wg. Lärmschutz und schon geblitzt.
Moin moin,
mein Beileid. Welche Stelle war's denn? Gleich mal in den POI-Warner eintragen
greetz,
curzon
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... den letzten frisst die A-Klasse | Antworten
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 20.06.2005 um 11:26 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Ossi am 20.06.2005 um 12:31 Uhr ]
Hallo Gonzo!
Auch wenn ich die Hamburger beleidigt haben sollte?
Vielleicht interessiert Dich mein Rat doch.
Bei 39 km zu schnell gefahren, kriegst der Fahrer/in ein Bußgeldbescheid mit Gebühren so um die 100 EUR. Dazu 3 Punkte in Flensburg.
Da ca. 3% abgezogen werden, kann deine Frau gerade noch einmal Glück gehabt haben. Wenn mehr, ist definitiv der Schein für 4 Wochen weg. (es gibt Ausnahmen, z.B. drohender Arbeitsverlust).
Du wirst einen Anhöhrungsbogen erhalten. Auf diesem mußt Du nur deine Personalien bestätigen. Ansonsten schreibst Du in die Bemerkungszeilen: mache keinen Angaben.
Auf dem Schreiben steht sogar, daß Du von diesem Recht Gebrauch machen kannst.
Solltest Du Rechtsschutz versichert sein, dann nimm einen Anwalt. Ansonsten kannst Du Dir die Kosten sparen. Es hilft auch so nicht.
Ein Angestellter der Ordnungsbehörde wird eventuell bei Dir vorbeischauen und Dich fragen ob Du diese Person (in diesem Falle deine Frau) kennst. Dann sag einfach: "Nein" oder "schönes Wetter heute". Du mußt Dich oder deine Frau nicht selbst belasten. Es könnte auch sein, daß der Herr auch Nachbarn fragt. Obwohl auch die keine Ausagen machen müssen bzw. nicht verpflichtet sind erkennungsdienstlich mitzuwirken, könnte es doch sein, daß ein Nachbar ohne Böses zu denken sagt: "Ja, das ist doch die Frau sowieso vom Herrn sowieso". Und dann ist deine geliefert.
Es kann aber auch sein, daß die den Fall auf Akte legen, da mindestens 2 Behörden involviert werden müssen. Es wird Dir dann damit gedroht wenn so etwas mehrere Male geschieht, mußt Du eine Fahrtenbuch führen zu diesem Pkw. Mehrere Male können zwei sein.
Also zuerst einmal kühl abwarten bis der Anhöhrungsbogen eintrifft. Und dann sieht man weiter.
Falls Interesse besteht! Ich helfe Dir gerne weiter und zwar kostenlos.
mfg Ossi
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