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Klatsch und Tratsch » » Thema: Auf der BAB mit Blinker überholen?!?
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Beitrag von:

User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 30.01.2005 um 16:29 Uhr   
Hallo,

ich bin kein drängler, um das sofort klar zu stellen

nur ich frage mich ob man das darf oder nicht... also mit eingeschalteter blinkeranlage (nur links) auf der BAB in der linken spur fahren oder ist das verboten?

Vielen Dank
bvl

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   Escape99

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 Geschrieben am 30.01.2005 um 16:30 Uhr   
Hallo Bvl,
also ich glaube nicht, dass das erlaubt ist in Deutschland. In Frankreich kenne ich das aber. Man blinkt so lange bis wann wieder nach rechts zieht. Auch eine Möglichkeit...

--
Winterliche Roadstergrüße aus der Pfalz

Tom
____________________________________________________
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Beitrag von:

User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 30.01.2005 um 16:34 Uhr   


Escape99 schrieb:

Hallo Bvl,
also ich glaube nicht, dass das erlaubt ist in Deutschland. In Frankreich kenne ich das aber. Man blinkt so lange bis wann wieder nach rechts zieht. Auch eine Möglichkeit...

--
Winterliche Roadstergrüße aus der Pfalz

Tom
____________________________________________________
Hat da einer Chrom gesagt?
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ja genau das meine ich... also keine lichthuppe sondern einfach der blinker die ganze zeit eingeschaltet...

also nicht, schade

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User seit 12.10.2003
 Geschrieben am 30.01.2005 um 17:09 Uhr   
Hallo

Hab gerade mit meiner Tante telefoniert. Sie ist Polizistin. Laut ihrer Aussage, ist blinken links eine Nötigung und wird bestraft. Wenn einer genötigt wird weil der Hintermann links blinkt, kann er ihn anzeigen. Das ist eine Straftat.

Gruß SLK Liebhaber

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   MP

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User seit 15.05.2001
 Geschrieben am 30.01.2005 um 17:27 Uhr   


SLK Liebhaber schrieb:

Hab gerade mit meiner Tante telefoniert. Sie ist Polizistin. Laut ihrer Aussage, ist blinken links eine Nötigung und wird bestraft. Wenn einer genötigt wird weil der Hintermann links blinkt, kann er ihn anzeigen. Das ist eine Straftat.



Nun mal langsam...
So kann man das nicht stehen lassen
Aus http://www.finanztip.de/recht/verkehr/lichthup.htm:


Andauerndes Hupen oder Blinklicht

Dieses Verhalten ist besonders häufig. Der Nachfahrende versucht auf der Autobahn, den Vorausfahrenden durch die Lichthupe oder durch den eingeschalteten linken Blinker dazu zu veranlassen, die Überholspur zu räumen. Nach der ständigen Rechtsprechung liegt in einem solchen Verhalten eine bloße Belästigung (und ist wegen fehlerhafter Betätigung der Lichtanlage des Fahrzeugs natürlich ordnungswidrig), jedoch keine Nötigung (OLG Düsseldorf, NZV 1996, S. 288). Aus der ganzen Angelegenheit kann aber blitzschnell eine Nötigung werden, wenn der Hintermann seinem Begehr dadurch Nachdruck verschafft, in dem er zusätzlich zu dicht auffährt.



Also nochmal zum Mitschreiben:
1) Kurzes Blinken, Lichthupe oder Hupe sind zum Anzeigen der Überholabsicht außerorts nach STVO erlaubt.

2) Länger dauerndes Blinken, Lichthupe oder Hupe sind eine Ordnungswidrigkeit, weil von einem nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch ausgegangen werden muß.

3) Kommt zu 2) noch zu dichtes Auffahren hinzu, wird aus der OWi eine Nötigung (= Straftatsbestand).

Viele Grüße und IANAL

Michael

--
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   AStein

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Beiträge: 1465
User seit 11.01.2004
 Geschrieben am 30.01.2005 um 17:28 Uhr   
Hallo,

das habeich in der Fahrschule aber anders gelernt:
Der darf zum andeuten der Überholvorgangs betätigt werden.
Auch auf der Linken Spur.
Hat sich da was geändert?
Vielleicht liegt dei Betonung auf durchgehend.

Achim

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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 30.01.2005 um 17:38 Uhr   
sehe ich auch so !

--
You start with a bag full of luck and an empty bag of experience. The trick is to fill the bag of experience before you empty the bag of luck.

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   Chris300SEL

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Beiträge: 1240
User seit 18.05.2004
 Geschrieben am 30.01.2005 um 18:15 Uhr   
BTW, gibts eigentlich auch einen Tatbestand, wenn jemand (ohne Gefährdung anderer) von ganz links über alle Autobahnspuren hinweg nach rechts zieht ?
Muss zugeben, dass ich so etwas ab und zu mal mache, weil ich mich über notorische Linksfahrer ärgere (selbstverständlich immer mit der gegebenen Vorsicht). Allerdings gibt es da auch viele Negativbeispiele, die ohne ausreichenden Sicherheitsabstand rüberziehen.

CU
Chris

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Beiträge: 1242
User seit 12.10.2003
 Geschrieben am 30.01.2005 um 20:01 Uhr   
Hallo

Wie schon gesagt, ich hab mich dabei auf die Aussage meiner Tante die ja Polizeibeamtin ist berufen. Sie sagte mir ganz klar, blinker links ist verboten. So hab ich das weitergegeben.

Der Link den mein Vorredner eingestellt hat, bestätigt das allerdings auch meiner meinung nach. Denn mal ehrlich, wenn einer links blinkt, tut er das nicht auch einer Entfernung von 50 Metern sondern er fährt relativ dicht(10 Meter) auf. Dadurch ist es dann schon wieder eine Nötigung.

Oder wer von euch blinkt schon aus 50 oder 100 Metern Entfernung? Der Vordermann sieht das doch auf die Entfernung noch gar nicht oder?

Gruß SLK Liebhaber

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Beitrag von:

User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 30.01.2005 um 22:59 Uhr   


Denn mal ehrlich, wenn einer links blinkt, tut er das nicht auch einer Entfernung von 50 Metern sondern er fährt relativ dicht(10 Meter) auf.



Mal als kleine rechnerische Anregung: Nehmen wir mal die Reaktionszeit eines Menschen mit einer Sekunde an, und das Tempo auf der linken Spur mit 200 km/h. 200 km/h bedeutet auch etwas über 50 Meter pro Sekunde! Da finde ich 50 Meter Sicherheitsabstand schon reichlich wenig, von einem Auffahren auf 10 Meter mag ich gar nicht sprechen. Hast Du eigentlich eine Vorstellung wie verdammt dicht das ist???

MJ

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