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Klatsch und Tratsch » » Thema: Import aus USA- Zollfrage und Gebühren |
Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 10.01.2005 um 13:54 Uhr  
| Moin..
Wer hat aktuelle Infos zu Importwaren (hier Felgen) aus den USA ?
Was fällt da an Gebühren an und wie steht das mit Versicherung ?
Der Verkäufer bietet mir Versand innerhalb 4-5 Tagen via FedEx (Kosten 300 USD) an....wer kennt diese Spedition und bieten die mitunter auch eine Transportversicherung an ?
Wäre für Infos sehr dankbar...
Gruß Andreas
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| Geschrieben am 10.01.2005 um 17:52 Uhr  
| Hi Theo,
in den FAQ des Zolls (Link siehe oben) steht:
Bei der Zollwertermittlung hat die Zollstelle den Wert einer Einfuhrware beim Überschreiten der Außengrenze der Gemeinschaft zu ermitteln. Dieser Wert wird nicht nur durch den für die Ware gezahlten Rechnungspreis sondern z. B. auch durch Aufwendungen für Transport, Verpackungen und Ladekosten bis zur Grenze beeinflusst. Sind solche Kosten nicht im Rechnungspreis enthalten (z. B. bei "Ab-Werk-Lieferung"), so sind die mit der Beförderung verbundenen Kosten bis zum Ort des Verbringens über die Außengrenze der Gemeinschaft in den Zollwert einzubeziehen und damit auch einem Wertzoll zu unterwerfen.
=> auch die Transportkosten sind zu verzollen
ciao
Andy
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They that can give up essential liberty to obtain a little temporary safety deserve neither liberty nor safety. - Benjamin Franklin
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| Geschrieben am 10.01.2005 um 18:11 Uhr  
| Hi Theo
tja ... manchmal schlägt meine "steuerliche Vergangenheit" ein bisschen durch
ciao & schöne Grüße
Andy
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| Geschrieben am 11.01.2005 um 08:11 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Torsten Gerber am 11.01.2005 um 10:01 Uhr ]
moin..
danke euch..sehr informativ..habe mal eine anfrage bezüglich felgenimport an den infocenter geschickt-die antwort möchte ich hier gern "archivieren" da ich denke das sie sicher irgendwann noch mal helfen kann
Übrigens sehr ausführlich geschildert !
_______________________________________________________
sehr geehrter herr schulze,
bezüglich ihrer anfrage gebe ich ihnen nachfolgend einige informationen.
die von ihnen genannte ware ist der zolltarifnummer 87087050000 zuzuordnen
und ist bei der abfertigung zum zollrechtlich freien verkehr mit 4,5%
zollbelastet.
der einfuhrumsatzsteuersatz beträgt 16%.
die eingangsabgaben zoll und einfuhrumsatzsteuer werden
bei einem kaufgeschäft ab einem warenwert von über 22 ?
getrennt gemäß zolltarif erhoben.
diese und weitere wertgrenzen finden sie auf der seite
http://www.zoll.de/faq/index.html#wertgrenzen
die abgabensätze sind von der warenart abhängig.
ob die einfuhr für private oder gewerbliche zwecke erfolgt,
die ware neu oder gebraucht ist, hat grundsätzlich keine
auswirkung auf die höhe der abgabensätze.
in diesem zusammenhang möchte ich sie darauf hinweisen, daß die
europäische kommission einen kostenfreien zugriff u.a. auf den
integrierten tarif der europäischen gemeinschaften (taric) anbietet
(java- bzw. J A V A S C R I P T - tauglichkeit des pcs ist erforderlich).
dieser zugang zum integrierten tarif der europäischen gemeinschaften
wird u.a. über unsere homepage http://www.zoll.de unter der
rubrik "links" Überschrift: "europäische union"
taric - integrierter tarif der europäischen gemeinschaften ermöglicht.
ich gehe davon aus, dass sie die sendung per
(luft-)post oder kurier erhalten.
grundsätzlich gelten bei der zollabfertigung nach
post-/kurierversand folgende berechnungsgrundlagen, für
a)-den zoll:
der warenwert laut rechnung inclusive aller kosten
(insbesondere porto/fracht) umgerechnet in euro (=zollwert);
b)-die einfuhrumsatzsteuer (eust):
die summe aus zollwert und zu zahlender zollbeträge (=eust-wert).
c)-einfuhrabgaben: zoll+ einfuhrumsatzsteuer
in diesen fällen werden die einfuhrabgaben also,
vereinfacht dargestellt, wie folgt berechnet:
rechnungsbetrag in euro, ab verkäufer
+ u.u. kosten bis zum ersten inländischen bestimmungsort
(insbesondere porto/fracht)
= zollwert * zollsatz= zoll
+ zoll
= einfuhrumsatzsteuerwert * einfuhrumsatzsteuersatz
= einfuhrumsatzsteuer
den ablauf der abfertigung nach post-/kurierversand habe
ich nachfolgend für sie skizziert:
im (luft-) postverkehr werden die sendungen für deutschland m.w. ausschließlich
über das hauptzollamt frankfurt am main - flughafen in die europäische
gemeinschaft eingeführt und durch die post oder den kurierdienst regelmäßig
auch angemeldet und in den freien verkehr überführt. der zeitpunkt der
gestellung der ware beim zoll obliegt der post bzw. dem kurierdienst. die reine
zollabfertigung selbst dauert normalerweise ca. 1-2 tage (an weihnachten,
ostern oder pfingsten kann es etwas länger dauern).
die post verauslagt in diesen fällen die anfallenden einfuhrabgaben und holt
sich diese bei auslieferung des paketes gegen aushändigung des zollbescheides
von ihnen zurück. in fällen, in denen die post nicht über alle angaben verfügt
oder zwingend erforderliche unterlagen fehlen, wird die sendung an die für ihre
wohnung zuständige zollstelle weitergeleitet. die post benachrichtigt sie
entsprechend und fordert sie auf, die zollanmeldung selbst beim zollamt
vorzunehmen.
kurierdienste befördern sendungen als frachtgut und fertigen diese nicht nur am
flughafen frankfurt ab. eine Übersendung an die zollstelle am wohnort des
empfängers wird von den kurierdiensten üblicherweise nicht vorgenommen.
welche gebühren der jeweilige kurierdienst für die zollabfertigung
erhebt, bitte ich ggf. direkt bei dem betreffenden unternehmen zu erfragen.
nachrichtlich möchte ich sie ganz allgemein auf die ausführungen auf unserer
homepage
http://www.zoll.de hinweisen, die zum thema "zoll" einige informationen bietet.
aus rechtlichen gründen können diese auskünfte nur unverbindlich erteilt
werden.
mit freundlichen grüßen
im auftrag
(*** Name von Torsten Gerber gelöscht ***)
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
zoll - infocenter frankfurt am main
hansaallee 141
60320 frankfurt am main
tel.: +49 (0)69-469976-00
fax: +49 (0)69-469976-99
e-mail: info@zoll-infocenter.de
internet: http://www.zoll-d.de
persönlich erreichen sie das zoll-infocenter
montag - donnerstag von 07:00 - 17:00 uhr
freitag von 07:00 - 16:00 uhr
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
________________________________________
gruß andreas
--
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User seit 19.04.2000
| Geschrieben am 11.01.2005 um 09:27 Uhr  
| Hallo Gemeind,
ich hab folgendes in einem Digitalkamera Forum gefunden. Das erklärt es relativ einfach.
Daraufhin hab' ich nochmal folgendes beim Zoll nachgefragt:
...
Zitiere :
> > Hallo!
> >
> > Wow! So eine ausführliche Antwort hatte ich nun wirklich nicht
> > erwartet!!
> > Vielen, vielen Dank!
> >
> > Ich will mal kurz skizzieren, wie ich das verstanden habe. Wenn Sie mir
> > vielleicht kurz bestätigen könnten, ob ich richtig liege, wäre ich
> > Ihnen
> > sehr dankbar. (Ich verwende mal einfach gerade Zahlen, damit man besser
> > rechnen kann, auch das Umrechnen von US$ in Euro lasse ich weg)
> >
> > Es handelt sich bei der Digitalkamera um eine digitale
> > Spiegelreflex-Kamera (Foto-Kamera). => Zollsatz = 4,2%. Der beim
> > Händler
> > angegebene Preis betrage 1000 € ohne USA-Steuer inkl Versand und
> > Gebühren.
> >
> > Folgendes rechne ich dann aus:
> >
> > Wert, der zu verzollen und zu versteuern ist: 1000 €
> > Das macht an Zoll: 4,2 % von 1000 € = 42 €
> > Dazu kommen noch 16% Mehrwertsteuer = 160 €
> >
> > Macht zusammen: 1202 €.
> >
> > Der Ablauf ist so:
> > Der Händler packt das Paket und klebt außen drauf einen Beleg, aus dem
> > die Warenart (zur Bestimmung des Zollsatzes) sowie der Wert der Sendung
> > inkl. Versand und Gebühren hervorgeht (also 1202 €). Dieses wird von
> > der
> > Post 'bemerkt', und sie bezahlt den Zoll und die Mehrwertsteuer (202
> > €).
> > Wenn ich das Paket zugestellt bekomme, muss ich die 202 € an den
> > Postboten bezahlen.
> >
> > Alles richtig?
> >
> > Nochmals vielen Dank für Ihre Mühe, und herzliche Grüße,
> >
Und hier die Antwort vom Zoll:
> Sehr geehrter Herr xxx,
>
> hinsichtlich Ihrer e-mail erhalten Sie nachstehende Auskunft.
>
> Die Abgabenberechnung stellt sich bei dem Beispiel wie folgt dar:
> Zollwert: 1.000,-- Euro
> Zollsatz: 4,2 %= 42,-- Euro
> EUSt-Wert: 1.042,-- Euro
> EUSt-Satz: 16% = 166,72 Euro
>
> Die von Ihnen zu zahlenden Abgaben somit 208,72 Euro (42,-- + 166,72)
>
> Ihre Ausführungen zum Ablauf sind zutreffend.
> Allerdings ist als Wert im vorgegebenen Beispiel 1.000,-- Euro anzugeben, da
> ansonsten ggf. der höhere Betrag der Abgabenberechnung zugrunde gelegt würde,
> was falsch und für Sie nachteilig (höhere Abgaben) wäre.
>
> Diese Auskunft kann aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Im Auftrag
>
--
Ciao
Gerhard
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| Geschrieben am 11.01.2005 um 11:43 Uhr  
| hab einmal bei ebay nicht aufgepasst und eine Oacly Sonnenbrille ersteigert,
Versender war aus den USA, sagte er deklariert es als Gift und so gäbe es null Probleme,
von wegen Zoll ermittelt und so konnte ich 10 % Zoll plus Märchensteuer zahlen............. und damit war die Ebay Ersparniss futsch
--
Gruß
Thomas aus Köln
R 171 Irridiumsilber und Alpakagrau muss er sein | Antworten
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