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Klatsch und Tratsch » » Thema: Alles Klar ?? |
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Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 139
User seit 16.04.2003
| Geschrieben am 03.06.2003 um 11:33 Uhr  
| Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der
Dienstunfähigkeit dar.
(Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)
Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde
Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EstG zu werten und
demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen.
(Bundessteuerblatt)
Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des BSG
keinen Anspruch auf Witwenrente.
(Verbandsblatt des Bayerischen Einzelhandels)
In Nr. 2 ist in Spalte 2 das Wort Parkplatz durch die Worte Platz zum Parken
zu ersetzen.
(Ausschussempfehlung zum Bußgeldkatalog)
Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung nicht
Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren
Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt
werden.
(Merkblatt der Deutschen Bundespost)
Eine Pflanze gilt als befallen, wenn sich in ihr mindestens eine Schildlaus
befindet, die nachweislich nicht tot ist.
(Der Hobbygärtner)
Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine
Erklärung erklärt.
(Protokoll im Wirtschaftsministerium)
Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margarine im Sinne des
Margarinegesetzes.
(Deutsches Lebensmittelbuch)
Ein Ehemann hat in der Regel seinen Wohnsitz dort, wo sich seine Familie
befindet (BFH BstBL 85, 331). Ein Verschollener hat seinen Wohnsitz bei der
Ehefrau (FG Düsseldorf EFG 58, 144).
(Kommentar zur Abgabenordnung von Klein/Orlopp)
An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster
Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart
bleiben.
(Beschluss des Landgerichts Rheinland-Pfalz)
Die Fürsorge umfasst den lebenden Menschen einschließlich der Abwicklung des
gelebt habenden Menschen.
(Vorschrift Kriegsgräberfürsorge)
Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach
Geschlechtern.
(Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen)
Die einmalige Zahlung wird jedem Berechtigten nur einmal gewährt.
(Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen)
Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem
Alter des Kindes.
(Bundesanstalt für Arbeit)
Kunststoff-Fenster mögen zahlreiche Vorteile haben, insbesondere in bezug
auf Wartung und Pflege - Holz hat den Vorteil, nicht aus Kunststoff zu sein.
(Urteilsbegründung des LG München)
Wenn dieses Schild mit Schnee bedeckt ist, ist die Straße unbefahrbar.
(Schild im Hochmoor von Yorkshire)
Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbständige
bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer
Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des
Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot.
(Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)
Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen.
(Deutsches Lebensmittelbuch)
Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der Antrag
ohne die persönlichen Angaben nicht weiterbearbeitet werden.
(Formular im Postgirodienst)
Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die
Dienstreise beendet.
(Kommentar zum Bundeskostenreisegesetz)
--
Gruss
Etha | Antworten
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Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
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User seit vor Apr. 03
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3430
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Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 139
User seit 16.04.2003
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 03.06.2003 um 17:10 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von HoschyFFM am 03.06.2003 um 17:10 Uhr ]
bunnie schrieb:
Mir gefällt am besten der verbeutelte Wertsack, oder der versackte Wertbeutel
Wenn ich jetzt am Wochenende versacke, was bin ich dann? Ein Wertbeutel oder ein Wertsack? Fragen über Fragen...
Cheers
Michael
--
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | | |
Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5504
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 03.06.2003 um 18:56 Uhr  
|
bunnie schrieb:
Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des BSG
keinen Anspruch auf Witwenrente.
(Verbandsblatt des Bayerischen Einzelhandels)
Den Spruch find ich stark. Wieder nix für die Weibers ohne ihren Ollen reich zu werden ! Fatale Emazipation .
--
Grüße, Lucky
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