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Tipps und Technik R170 » » Thema: Falken FK-451, Prod.-datum & Spalt zw. Reifen&Felge |
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| Geschrieben am 24.07.2004 um 00:31 Uhr  
| Ich habe mir heute 2 neue Reifen für die HA bei MB-Händler montieren lassen. Falken FK-451 255/35/18 auf 10x18 ET41
Was mich etwas verwundert: Zwischen Felgenrand und Reifengummi habe ich jetzt einen ca. 3-4mm breiten Spalt (war bei den Dunlop 8000ern nicht..)
(Bilder folgen nächste Woche)
Zudem bin ich mir beim Herstellungsdatum der Pneus nicht ganz sicher. Das übliche 4-stellige DOT-Datum finde ich nicht, dafür aber die Zahl "170901".
Jetzt habe ich aber keine Lust, mir 3 Jahre alte Reifen andrehen zu lassen,
kann mir jemand bitte bei seinen Falken mal nachsehen, wie und welches Produktionsdatum angegeben ist?
Danke & Grüße
Stefan | Antworten
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| Geschrieben am 24.07.2004 um 08:10 Uhr  
| Zum Spalt: Es ist beim Falken normal, dass es dazu kommt, dass der Felgenrand übersteht. Der FK-451 von Falken ist im Moment der schmälste Reifen, der auf dem Markt erhältlich ist. Dies ist auch der Grund, warum viele Tuner den Falken verkaufen. Durch die schmale Reifenflanke passt der Reifen leichter unter die Karosse, somit muss nichts an den Kotflügeln nachgearbeitet werden. Probleme tauchen erst dann auf, wenn später auf ein Fabrikat umgerüstet wird, welches wesentlich breiter ausfällt...
Zum Datum: Das Produktionsdatum sind die letzten 4 Stellen XX2901 bedeutet Kalenderwoche 29 in 2001.
Zum Thema Neureifen:
Alter von Reifen
Wie lange darf ein ungebrauchtes Produkt eigentlich als Neuware verkauft werden?Eine interessante Frage, die in vielen Branchen nicht eindeutig beantwortet werden kann. Beim Kauf eines Joghurts weiß der aufgeklärte Verbraucher sofort: Finger weg, wenn das aufgedruckte Mindethaltbarkeitsdatum um mehr als die persönliche Toleranzgrenze überschritten ist. Wie ist es aber zum Beispiel um die "Verfallbarkeit" eines Autoreifens bestellt?
Eine vom Wirtschaftsverband der Deutschen Kautschukindustrie herausgegebene Leitlinie zu Pkw-Reifen sagt hierzu: "Reifen altern aufgrund physikalischer und chemischer Prozesse. Das gilt auch für nicht oder wenig benutzte Reifen. Um diesem Prozess entgegenzuwirken, werden den Mischungen Substanzen beigegeben, die leistungsmindernde chemische Reaktionen mit Sauerstoff und Ozon verhindern. Damit ist gewährleistet, dass auch ein mehrere Jahre sachgemäß gelagerter Reifen der Spezifikation eines Neureifens entspricht und in seiner Verwendungstauglichkeit nicht beeinträchtigt ist."
Auf Initiative und unter Federführung des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) haben im September 2001 maßgebliche Vertreter der deutschen Reifenindustrie ein klares gemeinsames Statement zu der in der Vergangenheit oft diskutierten und immer wieder unterschiedlich interpretierten Frage erarbeitet, wie lang der "mehrere Jahre" umfassende Zeitraum im Sinne dieser Leitlinie maximal sein darf.Die Unternehmen Bridgestone/Firestone, Continental, Dunlop, Goodyear, Michelin und Pirelli geben Kfz-Haltern wie Reifenhändlern einhellig die Empfehlung: Achten Sie darauf, dass bei Kauf/Verkauf von Pkw-Reifen das Produktionsdatum nicht länger als fünf Jahre zurück liegt!Das heißt im Umkehrschluss, das ein ungebrauchter Reifen - sachgemäße Lagerung natürlich vorausgesetzt - bis zu fünf Jahre ab Produktionsdatum noch als neuwertig gilt und insofern auch als Neureifen verkauft werden darf.
Zwar schließt dieses Grundsatz-Statement nicht aus, dass bei hinreichender Kenntnis der Einsatzbedingungen auch Reifen montiert werden können, die beim Ersteinsatz älter als fünf Jahre sind. Dennoch haben nun sowohl Reifenhandel als auch Verbraucher erheblich größere Rechtssicherheit - denn wer sonst als die Hersteller selbst hätte unter Berücksichtigung der Gewährleistungs- und Produkthaftungsgesetze eindeutige und damit im Sinne dieser Gesetze gültige Aussagen machen können?
Das Produktionsdatum der Reifen "verrät" übrigens die in die Seitenwand des Reifens eingeprägte vierstellige DOT-Nummer. Steht hier hinter "DOT" und den zwei darauf folgenden vierstelligen Buchstabenkombinationen zum Beispiel eine 2200, bedeutet dies, dass der Reifen in der 22. Kalenderwoche des Jahres 00 (sprich: 2000) gefertigt wurde.
Unabhängig vom Herstelldatum beginnt die gesetzliche Gewährleistungspflicht übrigens grundsätzlich erst mit dem Kauf des Reifens zu laufen!
Doch nicht nur beim Kauf von Neureifen empfiehlt sich der Blick auf den Jahrgang. Verantwortungsbewusste Autofahrer sollten auch ihre gebrauchten Pneus von Zeit zu Zeit einer Alterskontrolle unterwerfen. Hier empfiehlt nämlich die Industrie: nach zehn Jahren sollte Schluss sein! Pkw-Reifen, die älter sind, sollten grundsätzlich nur noch benutzt werden, wenn sie vorher ständig unter normalen Bedingungen im Einsatz waren. Und sie sollten auch nicht mehr umgesteckt, sondern nur noch im laufenden Betrieb abgefahren werden.
Die Zehn-Jahres-Regel gilt allerdings nur für Pkw. Reifen an Wohnwagen, Anhängern oder anderen sogenannten Standfahrzeugen, die unter Druck bzw. einer dauernden Belastung nicht regelmäßig bewegt werden, altern schneller. Grundsätzlich gilt hier: Nach längeren Standzeiten und vor Reisen müssen Reifen und Ersatzrad auf Funktionstauglichkeit geprüft werden. Für Gespanne/Kombinationen aus Pkw (oder anderen mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit zulässigem Gesamtgewicht bis zu 3,5 t) mit Anhänger, die nach § 18 StVO eine 100 km/h-Zulassung besitzen, schreibt der Gesetzgeber als Höchstalter für die Reifen des Anhängers bindend sechs Jahre vor. Der BRV empfiehlt, auch Reifen an anderen Fahrzeugen der Kategorie "Standfahrzeuge" sowie Ersatzreifen nach sechs, spätestens jedoch nach acht Jahren auf jeden Fall zu ersetzen.
Autofahrer, die sich bezüglich des Alters und Zustandes ihrer Reifen nicht auf den eigenen Augenschein verlassen, sondern wirklich auf Nummer Sicher gehen wollen, sollten ihren fahrbaren Untersatz regelmäßig vom Reifenspezialisten checken lassen. Auch für die Überwinterung der Sommerbereifung bzw. den "Sommerschlaf" der Winterreifen empfiehlt sich die Inanspruchnahme des Fachmanns. Denn die professionell organisierten Reifenlagerung, die der Reifenfachhandel gegen eine vergleichsweise geringe Gebühr als Service anbietet, sichert nicht nur optimale Lebensdauer der Pneus. Die mit dem Lagerservice verbundene Reifenprüfung durch den Profi gewährleistet zudem, dass nur einwandfreie Reifen die Chance haben, beim nächsten Saisonstart wieder zum Einsatz zu kommen ...
Quelle: http://www.bundesverband-reifenhandel.de/verbraucher-infos/reifen_a_z.html#alter_von_reifen
Gruss, Werner
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| Geschrieben am 26.07.2004 um 10:33 Uhr  
| Danke für die Infos.
Ich bin gerade im "Badischen" (Durbach). Ende der Woche werde ich nochmal mit meinem Händler sprechen, ich hab eh einen sehr guten Kontakt zu ihm. Mit den Reifen bin ich, nach nun gut 500 Kilometern Autobahn und Paßstrassen (Hochschwarzwaldstrasse) sehr zufrieden. Sie harmonieren mM nach auch sehr gut mit den Dunlops (SP8000) auf der VA.
Viele Grüße von hier!
Stefan
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