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Klatsch und Tratsch » » Thema: Midi-Job anmelden |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3534
User seit 22.07.2013
| Geschrieben am 22.06.2023 um 10:42 Uhr  
| Hallo zusammen
Hat jemand von euch Erfahrung mit Midi-Jobs?
Im Gegensatz zu Mini-Jobs scheint das etwas schwieriger zu sein da man die jeweilige Person (sofern man es nicht über eine kostenpflichte Firma machen lässt) bei allen Sozialversicherungsträgern (Rente-, Kranken-, Pflege - und Unfallfallversicherung) einzeln anmelden muss.
Schreibt man da irgendeine Rente-, Kranken-, Pflege - und Unfallfallversicherung an, erfragt man bei der einzustellenden Person welche er bisher genutzt hat und wie läuft das mit dem verrechnen ab?
Herzlichen Dank für evtl. Rückmeldungen! | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 391
User seit 17.10.2022
| Geschrieben am 22.06.2023 um 12:36 Uhr  
|
prof_dr_m schrieb:
Hallo zusammen
Hat jemand von euch Erfahrung mit Midi-Jobs?
Im Gegensatz zu Mini-Jobs scheint das etwas schwieriger zu sein da man die jeweilige Person (sofern man es nicht über eine kostenpflichte Firma machen lässt) bei allen Sozialversicherungsträgern (Rente-, Kranken-, Pflege - und Unfallfallversicherung) einzeln anmelden muss.
Schreibt man da irgendeine Rente-, Kranken-, Pflege - und Unfallfallversicherung an, erfragt man bei der einzustellenden Person welche er bisher genutzt hat und wie läuft das mit dem verrechnen ab?
Herzlichen Dank für evtl. Rückmeldungen!
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Quelle WIKI
Midijob
Als Midijob bezeichnet man in Deutschland seit 2003 ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Arbeitsentgelt im „Übergangsbereich“ oberhalb der Minijob-Grenze von 520 Euro monatlich.
Seit dem 1. Januar 2023 erstreckt er sich von 520,01 bis 2000 Euro.[1] Anders als eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) sind Midijobs versicherungspflichtig in der gesetzlichen Sozialversicherung. Jedoch hängt im Übergangsbereich der Arbeitnehmeranteil von der Höhe des Bruttoarbeitsentgeltes ab, während der normale Arbeitgeberbeitrag gilt. Bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen ist das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt maßgebend.
Im Gegensatz zu Minijobs sind Midijobs auch nicht steuervergünstigt, so dass sie auch beim Ehegattensplitting wie alle übrigen Einkünfte, die nicht auf Minijobs beruhen, zur Steuerberechnung herangezogen werden.
Mit Einführung der Gleitzone wollte man 2003 den Wechsel von einer versicherungsfreien in eine versicherungspflichtige Tätigkeit für Arbeitnehmer attraktiver machen, indem man sie nicht mehr mit den vollen Sozialabgaben, also einem Verlust an Nettoeinkommen, belastete, sobald das Arbeitsentgelt die Minijob-Grenze überstieg.[2]
Inhaltsverzeichnis
1 Ziele
2 Anwendung
3 Geschichte
4 Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge
4.1 Zusätzliche Beiträge
4.2 Umlagebeiträge zu den Ausgleichsverfahren
4.3 Beispiel für das Jahr 2023
5 Auswirkungen
6 Gesetzliche Fundstellen
7 Siehe auch
8 Weblinks
9 Einzelnachweise
Ziele
Die Ziele sind,
Beschäftigungen attraktiv zu machen, deren Entgelt knapp über der Entgeltgrenze der Minijobs liegt,
legale Beschäftigung sozial abzusichern (insbesondere Krankenversicherungsschutz; Entschärfung der „Working Poor“-Problematik),
Anreize zur Aufnahme einer Beschäftigung zu erhöhen um Arbeitslose dem Arbeitsmarkt zuzuführen,
den Sozialversicherungen weitere Beitragsquellen zu erschließen.
Da vor dem 1. April 2003 beim Wechsel vom Minijob in besser bezahlte Arbeit durch die Sozialversicherungspflicht die Abgabenlast von 0 % auf rund 21 % des Bruttoverdienstes anstieg, führte man eine Gleitzone ein. Seither steigt der Sozialversicherungsbeitrag der Arbeitnehmer von etwa 0,1 % auf rund 21 % gleichmäßig an (§ 20 Abs. 2 SGB IV). Die Regelung war Teil des Hartz-Konzeptes (Hartz II) zur Reformierung des Arbeitsmarkts.
--
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3534
User seit 22.07.2013
| Geschrieben am 22.06.2023 um 14:27 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von prof_dr_m am 22.06.2023 um 14:29 Uhr ]
Super Beitrag, aber WAS ein Midi-Job ist weiß ich!
Ich wollte wissen ob jemand Erfahrung hat und WIE man hier vorgeht und evtl. nützliche Tipps dazu hat.
prof_dr_m schrieb:
Hallo zusammen
Hat jemand von euch Erfahrung mit Midi-Jobs?
Im Gegensatz zu Mini-Jobs scheint das etwas schwieriger zu sein da man die jeweilige Person (sofern man es nicht über eine kostenpflichte Firma machen lässt) bei allen Sozialversicherungsträgern (Rente-, Kranken-, Pflege - und Unfallfallversicherung) einzeln anmelden muss.
Schreibt man da irgendeine Rente-, Kranken-, Pflege - und Unfallfallversicherung an, erfragt man bei der einzustellenden Person welche er bisher genutzt hat und wie läuft das mit dem verrechnen ab?
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