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| Geschrieben am 26.02.2023 um 13:14 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von chris_slk am 26.02.2023 um 13:16 Uhr ]
Beim MOPF gibt's die Blinkleuchte leider nur in Kombination mit dem kompletten Außenspiegelgehäuse - auch wenn die Leuchte dort u.U nicht fest verbaut und i.d.R. "lose" beigelegt ist:
Teilenummern:
Blinkleuchte Vor-MOPF (einzeln erhältlich):
- links: A1718200321, ca. 50 EUR
- rechts: A1718200421, ca. 50 EUR
Blinkleuchte MOPF (nur in Kombination mit dem Außenspiegelgehäuse erhältlich):
- links: A1718100364, ca. 110-150 EUR (je nach Farbe - farblos = Farbcode 9999 ist am günstigsten)
- rechts: A1718100464, ca. 110-150 EUR (je nach Farbe - farblos = Farbcode 9999 ist am günstigsten)
Sonst evt. mal nach gebrauchten Außenspiegelgehäusen schauen und dort ggf. nur die Blinkleuchte verwenden - sofern diese in Ordnung ist, das weiß man vorher leider nie.
--
Gruß
chris_slk
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| Geschrieben am 26.02.2023 um 21:40 Uhr  
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chris_slk schrieb:
Slappyjoe schrieb:
Ob das Qualitativ ok ist muss jeder für sich entscheiden...
... und natürlich ob man das Risiko eingehen möchte, dass die Leuchte evt. kein E-Prüfzeichen und damit keine Zulassung hat.
--
Gruß
chris_slk
Also bei mir hat noch keiner beim TÜV den Spiegel zerpflückt und nachgeschaut, ob die LED-Leiste "evt. kein "E-Prüfzeichen" hat. Laß doch bitte mal die Kirche im Dorf.
Grüße aus der Hauptstadt, Ferdi
--
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P.S. ich bin übrigens Bj. 1964 | Antworten
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| Geschrieben am 26.02.2023 um 21:53 Uhr  
|
Fliegerferdi schrieb:
Also bei mir hat noch keiner beim TÜV den Spiegel zerpflückt und nachgeschaut, ob die LED-Leiste "evt. kein "E-Prüfzeichen" hat. Laß doch bitte mal die Kirche im Dorf.
Sollte ein nicht zugelassenes Leuchtmittel verbaut sein, ist das Bestehen (oder Nicht-Bestehen) der HU das geringste Problem, siehe z.B. https://www.bussgeldkatalog.org/tuning-scheinwerfer/.
Kurzfassung:
Potenzielles Erlöschen der Betriebserlaubnis & des Versicherungsschutzes. Sollte es zu einem Unfall kommen, dann herzlichen Glückwunsch (auch wenn dieser u.U. keinerlei Bezug zum Leuchtmittel hat) - keine Versicherung zahlt gerne.
Wie "risikofreudig" man ist kann jeder selbst entscheiden...
--
Gruß
chris_slk
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| Geschrieben am 26.02.2023 um 22:39 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Fliegerferdi am 26.02.2023 um 23:12 Uhr ]
chris_slk schrieb:
Fliegerferdi schrieb:
Also bei mir hat noch keiner beim TÜV den Spiegel zerpflückt und nachgeschaut, ob die LED-Leiste "evt. kein "E-Prüfzeichen" hat. Laß doch bitte mal die Kirche im Dorf.
Sollte ein nicht zugelassenes Leuchtmittel verbaut sein, ist das Bestehen (oder Nicht-Bestehen) der HU das geringste Problem, siehe z.B. https://www.bussgeldkatalog.org/tuning-scheinwerfer/.
Kurzfassung:
Potenzielles Erlöschen der Betriebserlaubnis & des Versicherungsschutzes. Sollte es zu einem Unfall kommen, dann herzlichen Glückwunsch (auch wenn dieser u.U. keinerlei Bezug zum Leuchtmittel hat) - keine Versicherung zahlt gerne.
Wie "risikofreudig" man ist kann jeder selbst entscheiden...
--
Gruß
chris_slk
Glaubst Du im ernst, wenn es zu einem Unfall kommt, dass man das Auto auseinander nimmt und nachschaut ob hier etwa ein "LED-Blinker" im Außenspiegel verbaut ist ohne "E-Prüfzeichen"???
Ich weiß auch gar nicht was Dein Verweis auf den Link "https://www.bussgeldkatalog.org/tuning-scheinwerfer/" soll...hier besteht absolut kein Zusammenhang! Das geht am Thema total vorbei...erkläre mir das doch einmal!
--
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| Geschrieben am 27.02.2023 um 08:20 Uhr  
|
Glaubst Du im ernst, wenn es zu einem Unfall kommt, dass man das Auto auseinander nimmt und nachschaut ob hier etwa ein "LED-Blinker" im Außenspiegel verbaut ist ohne "E-Prüfzeichen"???
Ich weiß auch gar nicht was Dein Verweis auf den Link "https://www.bussgeldkatalog.org/tuning-scheinwerfer/" soll...hier besteht absolut kein Zusammenhang! Das geht am Thema total vorbei...erkläre mir das doch einmal!
--
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P.S. ich bin übrigens Bj. 1964
Ich habe in Deinem Link weiter unten einen Zusammenhang gefunden. Sorry!!!
--
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